Am 14. Juni entscheidet das Stimmvolk über die Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV». Diese fordert eine Bundessteuer von 20 Prozent auf Erbschaften und Schenkungen, damit – so ein zentrales Argument der Befürworter – der Reichtum in der Schweiz in Zukunft besser verteilt sein möge.
Der Ertrag aus der Steuer soll zu zwei Dritteln der AHV zugute kommen und zu einem Drittel an die Kantone fliessen. Erbschaften bis zwei Millionen Franken und Geschenke bis 20'000 Franken pro Jahr und beschenkte Person wären steuerfrei. Auch Ehegatten müssten die Abgabe nicht leisten.
Ablehnung aus drei Gründen
Wiewohl die Steuer dem Bund Geld einbringen würde, lehnt er die entsprechende Initiative ab. Das Eidgenösische Finanzdepartement (EFD) bringt drei Gründe an, warum der Bundesrat an der Urne ein Nein empfiehlt.
- Kompetenz der Kantone: Heute sind Erbschafts- und Schenkungssteuern kantonal geregelt. Ausser im Kanton Schwyz werden sie überall erhoben, doch sind die Nachkommen fast überall steuerbefreit. Bei Annahme der Initiative würden die Nachkommen allerdings gleich behandelt wie nicht verwandte Erben. Und als Folge davon würde der Entscheid der meisten Kantone, Nachkommen von der Steuer zu befreien, rückgängig gemacht. Laut Peter Hegglin, Präsident der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) würde eine Annahme der Initiative also die Kompetenz der Kantone beschränken, ja mit einer «Aushöhlung des Föderalismus» einhergehen.
- Finanzstandort Schweiz: Das EFD befürchtet, das bei einer Annahme der Initiative vermögende Personen wegen der Steuer wegziehen könnten oder gar nicht erst in die Schweiz kämen. Zwar sei es schwierig vorauszusehen, ob Vermögende ins Ausland ziehen und Unternehmen abwandern würden, räumte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf an der Medienkonferenz ein. Mit einer «gewissen Dynamik» wäre aber zu rechnen.
- Nachfolgeregelungen: Laut dem EFD könnte eine Annahme der Initiative in Familienbetrieben die Regelung der Nachfolge erschweren. Konkret könnte sie diesen Unternehmen bei einem Generationenwechsel finanzielle Mittel entziehen, die sonst im Interesse der Unternehmen und der Wirtschaft eingesetzt würden. Zwar sehe die Initiative Steuerermässigungen für Konzerne und Landwirtschaftsbetriebe vor, so das EFD. Sie lasse aber offen, wie hoch diese ausfallen sollten. Zudem setze sie voraus, dass die Erbinnen und Erben den Betrieb mindestens zehn Jahre weiterführten. Müssten die Kantone dies kontrollieren, würde ihnen laut EFD ein grosser Aufwand auferlegt. «Die Diskussionen dazu könnten noch schwierig werden», sagte die die Finanzministerin.
Unter dem Strich geht das EFD und mit ihm der Bundesrat davon aus, dass ein Ja zur Erbschaftssteuer die Finanzhoheit der Kantone einschränken und die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb schwächen könnte.