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Erbschaftssteuer-Initiative Kantonale Finanzdirektoren wollen sich nicht dreinreden lassen

Für die kantonalen Finanzdirektoren ist die Erbschaftssteuer-Initiative ein «fundamentaler Eingriff» in die Steuerhoheit der Kantone. Gegen das Volksbegehren, das am 14. Juni zur Abstimmung kommt, sprechen für die Finanzdirektoren noch weitere Gründe.

Die Aussagen kurz zusammengefasst: Die Finanzdirektoren...

  • ...bezweifeln, dass die Erbschaftssteuer 3 Milliarden einbringen würde.
  • ...stören sich daran, dass die Steuer rückwirkend ab 2012 gelten würde.
  • ...befürchten eine «unnötige Belastung» von vererbten Unternehmen.

Progonse: 3 Milliarden Steuereinnahmen

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) zweifelt an den Prognosen der Initianten der Erbschaftssteuer-Initiative. Diese erwarten bei einem Ja am 14. Juni Einnahmen von 3 Milliarden Franken. Laut den Finanzdirektoren sind Mehreinnahmen durch die Steuer mit einem «Fragezeichen zu versehen». Eine im Frühjahr durchgeführte Umfrage habe viel mehr gezeigt, dass in den Kantonen überwiegend mit Mindereinnahmen gerechnet werde.

Erbschaftssteuer-Initiative

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Die Erbschaftssteuer-Initiative will die sehr unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen durch eine nationale Erbschaftssteuer ersetzen. Erbschaften und Schenkungen von über 2 Millionen Franken würden mit 20 Prozent besteuert. Von den prognostizierten Einnahmen in der Höhe von 3 Milliarden Franken soll eine Milliarde an die Kantone fliessen.

Die Initianten

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Hinter der Initiative stehen die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Gewerkschaftsbund und die christliche Organisation ChristNet. Das Parlament sowie der Bundesrat sprechen sich gegen die Initiative aus.

Es sei zudem ein Missverständnis, dass die Kantone die Erbschaftssteuern abgeschafft hätten. Tatsächlich kennt einzig der Kanton Schwyz keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. In der grossen Mehrheit der Kantone seien schlicht die direkten Nachkommen von der Steuer befreit.

«Verstoss gegen Treu und Glauben»

In den Augen der kantonalen Finanzdirektoren weist die Initiative zudem zahlreiche rechtliche Mängel auf. Sie stören sich insbesondere daran, dass Schenkungen rückwirkend ab Anfang 2012 dem Erbe zugerechnet werden. Diese Rückwirkung verstosse gegen das Grundprinzip von Treu und Glauben.

Ausnahmen für KMUs

Hinzu komme die «unnötige Belastung» für die Wirtschaft. Die Ermässigungen, die der Initiativtext für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe vorsieht, vermögen die Finanzdirektoren nicht zu überzeugen. Demnach gelten für die Besteuerung von Betrieben «besondere Ermässigungen», sofern sie von den Erben mindestens zehn Jahre weitergeführt werden.

Den Initianten schwebt zudem ein reduzierter Steuersatz von 5 Prozent und ein Freibetrag von 50 Millionen Franken vor. Nach Ansicht der Kantone müssen die Details allerdings auf Gesetzesebene geregelt werden. Die noch unbestimmte Entlastung für die Unternehmen und die Frist von zehn Jahren führten zu einer «grossen Unsicherheit», so die Finanzdirektoren.

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