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Erdrutsche in Schwanden Historisches Jahr 2023: Glarner Gebäudeversicherung zieht Bilanz

Es war eines der teuersten Schadensjahre der Geschichte der Glarner Gebäudeversicherung. Die Zahlen seien trotzdem gut.

Schäden von gesamthaft rund 28 Millionen Franken – so lautet die Schätzung der Glarner Gebäudeversicherung «glarnerSach» rund um die Erdrutsche von Schwanden. Die Murgänge sorgten im Dorf für Zerstörung und Verwüstung, Gebäude wurden beschädigt oder teilweise gar komplett unbewohnbar.

Es sei eines der teuersten Schadensjahre in der Geschichte der Gebäudeversicherung gewesen, heisst es im veröffentlichten Jahresbericht. Noch vor dem Sturm Lothar, der 1999 über die Schweiz fegte, und noch vor dem Hochwasser 2005.

Luftansicht Schadensgebiet Schwanden
Legende: Die Erdrutsche in Schwanden zeichnen ein Bild der Verwüstung. 50 Gebäude sind ganz oder teilweise zerstört worden. Keystone/Gian Ehrenzeller

Und trotz der vergleichbar sehr hohen Schadenssumme sei es ein gutes Jahr für die Gebäudeversicherung gewesen, sagt Marco Rimini, Bereichsleiter Versichern: «Genau für solche Ereignisse sind wir da.» Gleichzeitig steigen die Prämien nicht: «Grundsätzlich führen einzelne Schadensereignisse nicht direkt zu höheren Prämien.»

Von den knapp 28 Millionen Franken Schadenaufwand – im Vorjahr betrug dieser noch 1.4 Millionen – sind fast 20 Millionen Franken durch Rückversicherungen gedeckt. Laut Jahresbericht sind 50 Gebäude betroffen, 13 davon seien komplett zerstört worden. Ein Ereignis wie die Erdrutsche in Schwanden gilt als Elementarereignis.

Welche Variante wählen Betroffene?

Abzuschätzen, wie viel Geld die Gebäudeversicherung an die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer auszahlen wird, sei zum aktuellen Zeitpunkt noch schwierig. Die Beträge hängen von den Entscheidungen der Betroffenen ab: Wird ein zerstörtes Haus an einem anderen Ort im Kanton wieder aufgebaut? Wird ein entsprechender Ersatzbau gekauft? Oder gibt es eine finanzielle Abgeltung des Schadens? Für jeden Fall wird eine individuelle Lösung gesucht.

Daneben klärt die Gebäudeversicherung ab, ob jemand für die Erdrutsche haftbar gemacht werden kann. So schreibt es laut «Glarnersach» das Sachversicherungsgesetz vor. So kann die Versicherung allenfalls Ersatzansprüche geltend machen. Beispielsweise wird abgeklärt, ob eine Strassensanierung von 2020 bei jenem abgerutschten Gebiet einen Einfluss auf das Rutschungsverhalten des Hanges hatte.

Regionaljournal Ostschweiz, 8.4.2024, 12:03 Uhr ; 

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