- Eine ehemalige Thurgauer Staatsanwältin und ein früherer Staatsanwalt sind vom Bezirksgericht Frauenfeld freigesprochen worden.
- Ihnen war Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung vorgeworfen worden.
- In seinem noch nicht rechtskräftigen Entscheid sprach das Bezirksgericht Frauenfeld die früheren Staatsanwälte von den Vorwürfen frei.
Vor einer Woche standen zwei ehemalige Thurgauer Staatsanwälte in Frauenfeld vor Gericht. Sie sollen im Fall Kümmertshausen, dem grössten Strafprozess, den es im Kanton Thurgau je gab, Verfahrensfehler gemacht haben. Die beiden Staatsanwälte hatten bis 2015 das Verfahren zum Tötungsdelikt geleitet.
Dabei sollen die Staatsanwälte einen Satz in einer Befragung nicht protokolliert haben. Weiter wurde ihnen vorgeworfen, eine Vernehmung sei durchgeführt worden, obwohl sie gewusst hätten, dass ein früherer Pflichtverteidiger wieder eingesetzt war. Weiter seien bei einer Telefonüberwachung Personen abgehört worden, für die keine Genehmigung vorlag. Die Protokolle wurden danach zu den Akten genommen. Den beiden Staatsanwälten wurde Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung vorgeworfen.
Allenfalls Verfahrensfehler
In der Urteilseröffnung stellte der vorsitzende Richter fest, es habe sich allenfalls um Verfahrensfehler gehandelt. Die Schwelle der Urkundenfälschung im Amt sei nicht erreicht worden. Bei der Befragung mit dem falschen Pflichtverteidiger sei kein Druck auf den Beschuldigten ausgeübt worden und es sei diesem auch kein Nachteil zugefügt worden.
Zum Umfang der Telefonüberwachung habe es sich widersprechende Entscheide des Bezirksgerichts Kreuzlingen und des Obergerichts gegeben. Zudem sei unklar, wann die Protokolle zu den Akten genommen worden seien. Weil die Rechtslage derart unsicher gewesen sei, könne es sich allenfalls noch um einen Verfahrensfehler handeln.
Fehler können passieren
Das Gericht ist somit zum Schluss gekommen, dass auch einem Staatsanwalt Fehler passieren können, insbesondere bei einem Fall wie Kümmertshausen. Man habe beiden Anwälten nicht nachweisen können, dass sie diese Fehler willentlich begangen hätten und könne sie darum auch nicht dafür belangen.
Der ausserordentliche Staatsanwalt, der in diesem Fall nun eingesetzt worden war, hatte für beide Angeklagten eine bedingte Geldstrafe gefordert.
2015 wurden die ehemalige Staatsanwältin und der Oberstaatsanwalt wegen der Vorwürfe vom Bundesgericht abgesetzt. Der betroffene Oberstaatsanwalt ist heute leitender Staatsanwalt im Kanton Schaffhausen, die Frau arbeitet nicht mehr als Staatsanwältin.
Die Staatsanwältin und der Staatsanwalt, die jetzt freigesprochen worden sind, hatten das Verfahren bis 2015 geleitet. Die Vorwürfe gegen sie stammen aus jener Zeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.