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Eine weitere Auffrischimpfung zahlt der Bund nicht
Aus Tagesschau vom 10.06.2022.
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Ferien und Coronavirus Der Reisebooster kommt – das müssen Sie wissen

Der Bundesrat ermöglicht den Zugang zu nicht-medizinisch notwendigen Booster-Impfungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer kann sich impfen lassen? Wer aus nicht-medizinischen Gründen, beispielsweise wegen einer Auslandsreise, eine zweite Booster-Impfung benötigt, erhält diese künftig. Der Bundesrat hat entschieden, den Zugang zu nicht-medizinischen notwendigen Booster-Impfungen zu ermöglichen.

Wer bezahlt den Reisebooster? Personen, die vollständig geimpft sind (zwei Dosen Grundimmunisierung und eine Auffrischungsimpfung), müssen die vierte Impfung selber bezahlen. Das entspricht laut Bundesrat der gängigen Praxis bei Reiseimpfungen. So muss beispielsweise auch die Gelbfieber-Impfung, die für die Einreise in gewisse Länder benötigt wird, von Reisenden selbst bezahlt werden.

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Welche Covid-Impfungen werden weiterhin vom Bund bezahlt? Empfohlene und zugelassene Impfungen bleiben kostenlos. Das gilt für die Grundimmunisierung mit zwei Dosen ab fünf Jahren und für drei Dosen für über Zwölfjährige. Für Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem werden als Grundimmunisierung drei Dosen sowie zwei Booster empfohlen.

Impfung wird «off-label» verabreicht

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Die Impfung erfolgt ausserhalb der Zulassung von Swissmedic, ohne Empfehlung der zuständigen Stellen beim Bund und erfolgt deshalb off-label. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat die impfwillige Person über diesen Umstand aufzuklären.

Was kostet die Reiseimpfung? Angaben zu den Kosten macht der Bundesrat nicht. Der Preis werde von den Kantonen und Impfstellen festgesetzt, schreibt er. Der Bund könne keine verbindlichen Preisvorgaben machen. Der Kanton Bern beispielsweise will die Kosten für die Impfung nächste Woche bekannt geben. Auch der Kanton Zürich klärt diese Frage derzeit ab.

Wo erhalte ich die Reiseimpfung? Auch das ist Angelegenheit der Kantone. Die Impfstellen, die weitere Auffrischimpfungen für Reisen anbieten, werden von den Kantonen bestimmt. Im Kanton Zürich wird eine vierte Impfung im Referenzimpfzentrum Hirschengraben in der Stadt Zürich und im Impfzentrum Winterthur möglich sein. Ausserdem stehe es auch Arztpraxen und Apotheken frei, eine zweite Booster-Impfung anzubieten, wie die Gesundheitsdirektion auf Anfrage mitteilt. Im Kanton Bern müssen die Impfungen direkt bei den Apotheken und weiteren Impforten vereinbart werden. Eine Liste mit allen Impforten findet sich auf der Internetseite des Kantons. Die Impftermine für die zweite Booster-Impfung sind nicht über die kantonale Impf-Applikation «VacMe» buchbar.

Für welche Destination braucht man eine vierte Impfung? Es ist gemäss dem Bund nicht auszuschliessen, dass einzelne Länder für die Einreise eine vierte Impfung verlangen. Für die Einreise nach Frankreich braucht es beispielsweise einen negativen PCR- bzw. Antigen-Test oder einen gültigen Impfnachweis. Dabei darf die letzte Impfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen. Das Gleiche gilt für Portugal und Malta. Ganz allgemein läuft innerhalb der EU ein Impfnachweis 9 Monate nach der Impfung ab. Doch für die meisten Länder gelten derzeit keine Einreisebeschränkungen.

Wäre es nicht ohnehin gut, sich ein viertes Mal piksen zu lassen? Der Bundesrat empfiehlt den zweiten Booster explizit nicht. Auch für besonders gefährdete Personen sei es sinnvoller, die weitere Auffrischungsimpfung erst dann durchzuführen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen würden. Dies, weil der Impfschutz in den Wochen nach der Impfung am höchsten sei. Der Bundesrat stellt deshalb für kommenden Herbst in Aussicht, die vierte Impfung einem erweiterten Personenkreis zu empfehlen.

Wenn eine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen wird, ist diese dann gratis? Ja. Gemäss dem Bund bleiben alle empfohlenen Impfungen kostenlos.

SRF 4 News, 10.6.22, 14 Uhr;

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