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Ferientage nachholen Was passiert bei Corona-Quarantäne statt Ferien?

Eine Frau muss statt in die Ferien in die Quarantäne. Die Ferientage kann sie nachholen, sagt der Arbeitsrechtler.

Der Flug war gebucht, die Koffer fast fertig gepackt. Doch am Abend vor der Abreise erhält die Frau einen Anruf von ihrem Arbeitgeber: Es gab einen Corona-Fall im Team. Sie müsse in Quarantäne. Aus den Ferien in Griechenland wird nichts. Stattdessen muss die Frau die Zeit alleine zuhause verbringen. Die Frau wendet sich an «Espresso» mit der Frage: Was geschieht mit meinen fünf Ferientagen, die in die Quarantänezeit fallen? Kann ich diese zurückfordern?

Es ist unbestritten, dass es bei Ferien um den Erholungswert geht.
Autor: Roger Rudolph Professor für Arbeitsrecht Uni ZH

«Eine klare gesetzliche Grundlage fehlt für diesen Fall», sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich. Aber dennoch sei der Fall klar. Es sei unbestritten, dass es bei Ferien um den Erholungswert gehe. Dazu gebe es auch Gerichtsurteile.

«Quarantäne gilt nicht als Ferienbezug»

Ferien hätten nicht nur den eigentlichen Erholungswert zum Ziel. «Also, dass ich mich vom Arbeitsstress erholen kann», erklärt der Arbeitsrechtsexperte. Es gehe auch um eine gesellschaftliche Komponente, um einen sozialen Aspekt. Dazu gehöre, dass man sich mit Freunden treffen oder seinen Hobbys nachgehen könne.

Wenn jemand hingegen auf behördliche Anordnung tagelang zuhause bleiben müsse, dann sei dieser Zweck nicht erfüllt, sagt Rudolph: «Und deshalb ist für mich klar: Eine Quarantäne gilt nicht als Ferienbezug.»

Die Hörerin kann die Ferientage aus der Quarantänezeit also nachholen, so das Fazit des Professors. Dasselbe gilt, wenn jemand mit dem Coronavirus infiziert ist und in die Selbstisolation muss. Auch in diesem Fall ist der gesetzliche Erholungswert der Ferien nicht erfüllt. Unabhängig davon, ob jemand nun einen schweren oder leichten Verlauf der Infektion hat.

Im Ausnahmefall kann der Chef die Ferien streichen

Und was gilt, wenn jemand anderes in der Firma in Quarantäne muss? Kann der Chef deshalb meine Ferien streichen oder mich sogar aus den Ferien zurückrufen, damit ich einspringe? Grundsätzlich dürfen einmal bewilligte Ferien bezogen werden, sagt Roger Rudolph. Es gebe aber Ausnahmen, wenn der Arbeitgeber übergeordnete Interessen geltend machen kann: «In einer solchen Situation geht dieses Interesse vor, so dass jemand die Ferien doch nicht antreten oder sogar aus den Ferien zurückkommen muss.»

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Dabei gehe es um ausserordentliche Situationen, wie aktuell die Coronakrise, erklärt Arbeitsrechtsexperte Rudolph: «Wenn man dringendst auf Mitarbeitende angewiesen ist, weil andere ausfallen, dann kann das im Ausnahmefall zulässig sein.»

Arbeitgeber muss Kosten bezahlen

Wichtig sei, dass der Arbeitgeber in einem solchen Fall sämtliche Kosten übernehmen müsse, beispielsweise für Stornierungen oder einen Rückflug. Und selbstverständlich kann der oder die betroffene Angestellte die ausgefallenen Ferientage nochmals beziehen.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Espresso, 28.10.2020, 8.13 Uhr

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