Angesichts des knappen Wohnraums in vielen Schweizer Städten und Berggebieten schränken immer mehr Gemeinden und Kantone Kurzzeitvermietung-Plattformen wie Airbnb ein, damit nicht Touristen wertvollen Wohnraum belegen. Jüngst hat etwa die Bevölkerung von Matten bei Interlaken einer Airbnb-Initiative deutlich zugestimmt.
Hier gelten Airbnb-Restriktionen
Genf war die erste Schweizer Stadt, die 2018 Massnahmen gegen Airbnb eingeführt hat. Andere Gemeinden und Kantone folgten.
Die Art der Einschränkungen ist recht unterschiedlich. An manchen Orten dürfen Wohnungen höchstens 90 Tage im Jahr kurzzeitig vermietet werden – zum Beispiel in Genf, Luzern oder Gemeinden rund um Interlaken im Kanton Bern.
Andere setzen auf Bewilligungspflichten, Mindestaufenthalten, Registrierungspflichten – bis hin zu Verboten in Wohnzonen, zum Beispiel in Dättlikon im Kanton Zürich. Manche Orten ziehen bei Airbnb die Kurtaxe ein, andernorts gibt es eine Verpflichtung, die Nutzenden auf die Gesetze hinzuweisen.
Keine nationale Lösung in Sicht
Auf nationaler Ebene gibt es hingegen keine Regelungen, nationale Vorstösse hatten bisher keinen Erfolg. «Im Moment ist der kommunale Weg erfolgversprechender», sagt SP-Nationalrat David Roth, der die Einschränkung in Luzern lancierte. «Aber ich habe das Gefühl, es könnte auch national langsam mehrheitsfähig werden.»
Laut Thomas Egger, Direktor von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) sind früher vor allem Städte gegen Airbnb vorgegangen, inzwischen seien es Tourismusorte. «Seit der Coronakrise ziehen mehr Menschen zeitweise oder dauerhaft in die Berge, das hat die Wohnungsknappheit verschärft.»
Airbnb sei zwar gut gegen «kalte Betten», habe aber auch die Knappheit beim Wohnraum verschärft. Airbnb sei jedoch nicht der einzige Grund für Wohnungsknappheit. «Ich würde den Gemeinden empfehlen, die Ursachen zu analysieren und nicht nur punktuell zu reagieren, sondern mit einer Gesamtsicht.»
Wirkt es überhaupt?
Ob Restriktionen tatsächlich verhindern, dass Wohnraum an Airbnb verloren geht, ist ohnehin fraglich. Studien dazu gibt es keine. Die SAB kommt in einem Papier vom November 2024 zum Schluss, die Massnahmen hätten nicht die gewünschte Wirkung erzielt, denn die Zahl der Airbnb-Anbieter sei allein im Jahr 2023 um 30 Prozent gestiegen. Die 90-Tage-Regel werde nicht überall befolgt, es gebe noch keine technische Lösung, Inserate nach dieser Mietdauer zu blockieren.
Laut einer Airbnb-Sprecherin sind die meisten Airbnb-Vermieter in der Schweiz Personen, die ihr selbst bewohntes Zuhause eine kurze Zeit vermieten. «Ein neuer Report zeigt, dass Airbnb-Unterkünfte, die mehr als 90 Tage im Jahr angeboten werden, nur 0.4 Prozent der Wohneinheiten in Genf, 0.27 Prozent in Zürich und 0.2 Prozent jeweils in Bern und Basel ausmachen.» Auch die Zürcher und die Nidwaldner Regierungen sind zum Schluss gekommen, der Einfluss von Airbnb auf die Wohnungsknappheit sei gering.
Trotzdem fände es Roth am wirksamsten, wenn man nur selbst bewohnte Wohnungen untervermieten dürfte. «Alles andere wird umgangen.» Dass die Restriktionen in der Schweiz zahnlos seien, findet er aber nicht. «Es wird schon ungemütlich für Airbnb.»