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Bundesrat schlägt zwei Varianten zur neuen AHV-Finanzierung vor
Aus Tagesschau vom 27.03.2024.
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Finanzierung der 13. AHV-Rente Bundesrat schlägt zwei Varianten zur neuen AHV-Finanzierung vor

  • Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat die Eckwerte für die Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente festgelegt. Sie sollen die zusätzliche Rente bereits ab 2026 sichern.
  • Um die zusätzlichen 4.2 Milliarden Franken zu finanzieren, sollen entweder nur die Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte erhöht werden. Oder aber in Kombination mit 0.5 Prozentpunkten mehr Lohnbeitrag und 0.4 Prozentpunkten mehr Mehrwertsteuer.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass der Zuschlag auf die Altersrenten ab 2026 an alle Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt werden kann. Gleichzeitig will er dafür sorgen, dass wegen dieses Zuschlags niemandem die Ergänzungsleistungen gekürzt werden, wie Bundesrätin Baume-Schneider vor den Medien darlegte.

Höherer Lohnbeitrag oder Kombi Lohnbeitrag/MWST

Um die Finanzen der AHV nicht zu gefährden, will der Bundesrat die Finanzierung der 13. Rente gleichzeitig mit deren Einführung 2026 sicherstellen. Dazu will er zwei Varianten weiterverfolgen: erstens die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte – zweitens die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.

Eine Variante ist eine Variante. Der Bundesrat hat noch keine Präferenz. Klar ist, dass es eine ausgewogenen Lösung braucht.
Autor: Elisabeth Baume-Schneider Bundesrätin

Der Bundesrat habe sich noch nicht auf eine Variante fixiert. «Eine Variante ist eine Variante.» Der Bundesrat habe keine Präferenz. Klar sei, dass es eine ausgewogene Lösung brauche.

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Baume-Schneider verneint Vorzug für MWST-Variante.
Aus News-Clip vom 27.03.2024.
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Vorgesehen ist im Weiteren die jährliche Auszahlung der Rente. Damit könne dem Willen des Volkes am besten entsprochen werden, schreibt der Bundesrat und weist darauf hin, dass im Titel der Initiative und in der Diskussion vor der Abstimmung stets von einer 13. Rente die Rede gewesen sei. Baume-Schneider kann sich vorstellen, dass die 13. AHV-Rente jeweils Ende Jahr ausbezahlt wird, analog eines Weihnachtsgelds.

Bundesbeitrag soll auf 18.7 Prozent sinken

Heute finanziert der Bund einen festen Anteil von 20.2 Prozent der Kosten der AHV. Bei Einführung der 13. Rente müsste der Bund demnach 840 Millionen der 4.2 Milliarden Franken übernehmen. Um das Budget des Bundes nicht zusätzlich zu belasten, will der Bundesrat den Bundesanteil ab Anfang 2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform auf 18.7 Prozent senken.

Baume-Schneider.
Legende: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zur 13- AHV-Rente: «Volk wünscht sich rasche Klärung der Finanzierung.» Keystone/Anthony Anex

Der Bundesbeitrag wird sich 2026 dennoch auf über 11 Milliarden Franken pro Jahr belaufen und in der Folge weiter zunehmen. Um den tieferen Bundesbeitrag zu finanzieren, sind ebenfalls zwei Varianten vorgesehen: Eine Variante sieht vor, diese Mittel dem AHV-Fonds zu entnehmen. Eine zweite Variante setzt auf weitere Einnahmen. Entweder durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge (0.2 Prozentpunkte) oder eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer (0.1 + 0.2 Prozentpunkte).

Botschaft ans Parlament bis im Herbst

Die 13. Rente kostet bei der Einführung 4.2 Milliarden Franken. Nach fünf Jahren steigen diese Kosten auf rund 5 Milliarden Franken. Ohne Zusatzfinanzierung geraten die Finanzen der AHV laut Bundesrat rasch in Schieflage. Bereits ab 2026 würde das Umlageergebnis ins Negative kippen und die Defizite in den Folgejahren würden rasch zunehmen.

Neue AHV-Reform bis Ende 2026

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Der Bundesrat hält fest, dass die AHV auch ohne Zusatzkosten der 13. Rente vor erheblichen finanziellen Herausforderungen steht. Trotz der vorgeschlagenen Massnahmen sei ab 2030 mit Defiziten zu rechnen, weil die Zahl der Pensionierten schneller zunimmt als jene der Erwerbstätigen und weil mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden müssen. Deshalb hat das Parlament den Bundesrat bereits vor drei Jahren beauftragt, bis Ende 2026 eine Reform für die Zeit nach dem Jahr 2030 auszuarbeiten.

Der Bundesrat verfolgt einen engen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Rente bis 2026 sicherzustellen. Er hat dem EDI den Auftrag gegeben, bis im Sommer 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit den beschlossenen Eckwerten vorzulegen. Bis Herbst 2024 soll dann die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.

Geteilte Reaktionen auf Vorschläge des Bundesrats

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Die Finanzierung der 13. AHV-Rente bleibt umstritten. Bürgerliche Kreise lehnen die Finanzierung nur über Lohnbeiträge ab. Diese Variante begrüssen wiederum der Gewerkschaftsbund (SGB) und die SP als gesetzlich rasch umsetzbare und «kaufkraftschonendste Lösung». Die geplanten Kürzungen des Bundesanteils an die AHV lehnt der SGB ab.

Arbeitgeberverband und Economiesuisse vermissen eine dritte Variante, nämlich die Finanzierung allein über eine Mehrwertsteuererhöhung. Die sei aus Sicht der Generationengerechtigkeit die fairste Lösung. Eine Mischfinanzierung aus Lohnbeiträgen und MWST lehnen die Verbände ab.

Es sei zu früh, die «Ausfinanzierung» festzulegen, schreibt die FDP für den Fall einer Annahme der Prämien-Initiative mit zusätzlichen Milliardenkosten. Mittelstand und KMU dürften nicht zusätzlich belastet werden, warnt die FPD.

SRF 4 News aktuell, 27.03.2024, 15:30 Uhr;

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