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Finanzierung der Strassen So will der Bundesrat ab 2030 Elektroautos besteuern

  • Der Bundesrat will E-Autos ab 2030 besteuern, um Einnahmeausfälle bei der Mineralölsteuer zu kompensieren.
  • Er schlägt zwei Varianten vor: eine Besteuerung pro gefahrenem Kilometer und eine Besteuerung auf den geladenen Strom.
  • Für die Verfassungsänderung müsste das Volk zustimmen.

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen sinken die Einnahmen aus den Mineralölsteuern. Die Folge sind Ertragsausfälle. Diese sollen durch eine gleichwertige Besteuerung von E-Autos kompensiert werden.

Wie werden die Bundesstrassen finanziert?

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Mann lädt Elektroauto auf und schaut auf sein Handy.
Legende: Mit seinen Vorschlägen will der Bundesrat das bisherige Einnahmenniveau für die Finanzierung der Strassen sichern. Getty Images/iStockphoto iStock

Die Strasseninfrastruktur auf Bundesebene ist zu 100 Prozent nutzerfinanziert, wie der Bundesrat schreibt. Die grösste Einnahmequelle ist die Mineralölsteuer. Damit werden der Nationalstrassen- und Agglomerations­verkehrsfonds (NAF) und die Spezialfinanzierung Strassenverkehr bezahlt. Rund die Hälfte der Mineralölsteuer (Grundsteuer) fliesst zudem in die allgemeine Bundeskasse. Heute leisten Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen keinen entsprechenden Beitrag.

Um dieses Ziel zu erreichen, schickt der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung.

  1. Variante Fahrleistung: Wer ein Fahrzeug besitzt, soll eine Abgabe basierend auf den gefahrenen Kilometern zahlen. Der Tarif richtet sich nach der Fahrzeugart und dem Gewicht – je schwerer, desto höher der Tarif.
  2. Variante Ladestrom: Eine Steuer wird auf den Strom erhoben, der zum Laden des E-Autos verwendet wird. Besteuert wird die Menge Strom, die zur Ladesäule geht. Die Steuer würde bei öffentlichen wie privaten Ladestationen erhoben.

Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassung zu den beiden Vorlagen eröffnet. Sie dauert bis zum 9. Januar 2026. Damit die Einnahmen aus der neuen Steuer wie bei der Mineralölsteuer verwendet werden könnten, sei eine Verfassungsänderung nötig. Dieser müssten Volk und Stände zustimmen.

Frau in Kleid lädt ihr Elektroauto
Legende: Um die Verluste bei der Mineralölsteuer zu kompensieren, will der Bundesrat ab 2030 eine Steuer auf Elektroautos einführen. Keystone/Christian Beutler

VCS fordert Augenmass

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«Die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur muss verursachergerecht erfolgen und E-Fahrzeuge müssen sich an der Finanzierung des Strassennetzes beteiligen», sagt Martin Winder, Bereichsleiter Verkehrspolitik und Kampagnen beim Verkehrs-Club der Schweiz (VCS). «Entscheidend ist aber, dass die Abgaben für Elektrofahrzeuge so ausgestaltet werden, dass die dringend nötige Transition hin zur fossilfreien Mobilität nicht gebremst wird. Eine zu hohe oder eine überstürzte Besteuerung gefährdet die Klimaziele und die Zukunftsfähigkeit unseres Verkehrssystems.»

Der VCS würde es insofern begrüssen, wenn die Abgabe schrittweise eingeführt würde. Diese müsste überdies an Massnahmen des CO₂-Gesetzes gekoppelt werden.

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SRF 4 News, 26.9.2025, 14 Uhr ; 

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