- Der Bundesrat will E-Autos ab 2030 besteuern, um Einnahmeausfälle bei der Mineralölsteuer zu kompensieren.
- Er schlägt zwei Varianten vor: eine Besteuerung pro gefahrenem Kilometer und eine Besteuerung auf den geladenen Strom.
- Für die Verfassungsänderung müsste das Volk zustimmen.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen sinken die Einnahmen aus den Mineralölsteuern. Die Folge sind Ertragsausfälle. Diese sollen durch eine gleichwertige Besteuerung von E-Autos kompensiert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, schickt der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung.
- Variante Fahrleistung: Wer ein Fahrzeug besitzt, soll eine Abgabe basierend auf den gefahrenen Kilometern zahlen. Der Tarif richtet sich nach der Fahrzeugart und dem Gewicht – je schwerer, desto höher der Tarif.
- Variante Ladestrom: Eine Steuer wird auf den Strom erhoben, der zum Laden des E-Autos verwendet wird. Besteuert wird die Menge Strom, die zur Ladesäule geht. Die Steuer würde bei öffentlichen wie privaten Ladestationen erhoben.
Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassung zu den beiden Vorlagen eröffnet. Sie dauert bis zum 9. Januar 2026. Damit die Einnahmen aus der neuen Steuer wie bei der Mineralölsteuer verwendet werden könnten, sei eine Verfassungsänderung nötig. Dieser müssten Volk und Stände zustimmen.