Wenn ausländische Behörden in einem Strafverfahren Beweise in der Schweiz sammeln möchten, müssen sie ein Rechtshilfegesuch stellen. Seit Jahren ertönt der Vorwurf, die Behandlung dieser Gesuche nehme viel zu viel Zeit in Anspruch. Nun zeigt eine Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle: Rechtshilfeverfahren dauern tatsächlich lange. Doch insgesamt leisten die Schweizer Vollzugsbehörden gute Arbeit.
Im Schnitt 290 Tage
2300 Rechtshilfegesuche gehen jedes Jahr bei den hiesigen Behörden ein. Für den Ruf der Schweiz und ihren Finanzplatz stehe viel auf dem Spiel, schreibt die Finanzkontrolle in ihrem Bericht. Und sie kommt zum Schluss, dass, trotz des internationalen Drucks in den letzten 15 Jahren, die Verfahren für Rechtshilfeersuchen in der Schweiz nach wie vor langsam sind.
Die Bearbeitung eines Gesuchs dauert im Schnitt 290 Tage, zeigt die Erhebung der Finanzkontrolle. Das ginge auch schneller, finden die Kontrolleure. Wenn man Doppelspurigkeiten und Unklarheiten zwischen den beteiligten Behörden beseitigen würde, könnte die Bearbeitungsdauer um einen Monat verkürzt werden. Mehr allerdings auch nicht.
Verfahren werden hinausgezögert
Die Finanzkontrolle stellt den kantonalen Staatsanwaltschaften und der Bundesanwaltschaft insgesamt denn auch ein gutes Zeugnis aus. Die Schweiz sei nicht besonders schnell, doch die Qualität der Arbeit werde von den ausländischen Partnerbehörden geschätzt, heisst es.
Ein wesentlicher Grund für die zeitlichen Verzögerungen seien Beschwerden, die dazu benutzt würden, Verfahren hinauszuzögern. Im Endeffekt würden aber nur drei Prozent dieser Beschwerden von den Gerichten gutgeheissen. Die Schweizerische Staatsanwältekonferenz fordert in einer Stellungnahme denn auch die Einschränkung dieser Beschwerdemöglichkeiten und eine entsprechende Gesetzesrevision.
Das Bundesamt für Justiz hingegen sieht keinen Bedarf für einen Systemwechsel, wie es schreibt. Das Amt sei aber bereit, einzelne Verbesserungsvorschläge zu prüfen.