Bei sozialen Unternehmen steht nicht der Gewinn an oberster Stelle, sondern der Nutzen für die Gesellschaft. Heute diskutiert der Ständerat über eine eigene gesetzliche Grundlage zur Anerkennung und Förderung von solchen sozialen Unternehmen. Der Nationalrat hat den Vorstoss vom Zürcher EVP-Nationalrat Nik Gugger im Herbst angenommen.
Gugger ist Unternehmensberater und Sozialunternehmer. Er besitzt ein Restaurant in Winterthur und ein Kleinunternehmen, das Getränke herstellt. Und er stellt klar, es gehe ihm nicht um staatliche Subventionen für soziale Unternehmen: «In der Schweiz haben soziale Firmen oder das soziale Unternehmertum immer noch mit verschiedenen Hindernissen zu kämpfen. Meine Motion fordert, dass wir bessere Rahmenbedingungen bekommen, und nicht Subventionen.»
Ein Sozialunternehmer macht Profit zum Wohle der Gesellschaft.
Bessere Rahmenbedingungen, also eine eigene Rechtsform, als staatliche Anerkennung für diese besondere Form von Unternehmen. Denn: «Ein Sozialunternehmer macht Profit zum Wohle der Gesellschaft.» Und nicht zum Wohle seiner selbst oder der Aktionäre.
Der Gesellschaft dienen
Ein Sozialunternehmen sei aber auch kein Hilfswerk, erklärt Gugger am Beispiel des Restaurants, das ihm gehört. «Meine Mieter haben bis jetzt keine Mieterhöhung erhalten. Das Restaurant hat sich dafür verpflichtet, sozial nachhaltig, ökologisch und dienend der Gesellschaft zu wirtschaften.»
Der Jurist Thimo Wittkämper von der Uni Zürich hat ein Buch zur rechtlichen Lage von Sozialunternehmen veröffentlicht. In Deutschland oder Frankreich gebe es bereits eigene Rechtskategorien für Sozialunternehmen. Entscheidend für die Anerkennung als Sozialunternehmen sei eine klare Zweckbestimmung:
«Der soziale Zweck ist übergeordnet. Sozialunternehmen wollen die unternehmerische Tätigkeit als Mittel zum Zweck sehen. Es geht darum, wirklich ein Problem zu lösen und nicht nur die negativen Auswirkungen, die ein Unternehmen von sich gibt, zu verhindern oder zu reduzieren. Dafür wollen diese Unternehmen auch die Gewinne wieder reinvestieren oder für bestimmte Projekte spenden.»
Das Label Sozialunternehmertum soll Investoren oder Kundinnen auf einen Schlag eine gewisse Wertehaltung kommunizieren.
Eine weitere Voraussetzung sei, sagt der Jurist: «Die Governance, das heisst die organisationsrechtliche Unternehmensführung, die diese Zwecksetzung schlussendlich unterstützen soll. Sei es durch Vermögensbindungen oder durch Pflichten des Verwaltungsrates. Es gibt ganz verschiedene Instrumente.»
Diese Anerkennung helfe bei der Positionierung: «Dieses Label Sozialunternehmertum soll Investoren oder Kundinnen auf einen Schlag eine gewisse Werthaltung kommunizieren können, die nach aussen ihre Wirkung entfaltet.»
Unternehmen zwischen Stuhl und Bank
Zum Beispiel, wenn es um die Finanzierung gehe: «Sozialunternehmen fallen zwischen Stuhl und Bank. Sie haben eine geringere Renditeerwartung und sind weniger attraktiv für Investoren. Aber sie sind auch gewinnorientiert tätig», erklärt Jurist Wittkämper. Deshalb fallen sie auch bei Stiftungen oder Spendern häufig gar nicht in Betracht und sie werden darum nicht unterstützt.
Eine staatliche Anerkennung könnte den Weg für erleichterte Finanzierungen ebnen, etwa mit steuerlichen Anreizen. Zudem könnte der Staat soziale Unternehmen auch bei öffentlichen Beschaffungen bevorzugen.