Darum geht es:
Am 14. Juli 2022 hat ein Anwalt im Namen von sechs mutmasslich durch mRNA-Impfungen Geschädigten eine 300-seitige Strafanzeige bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft eingereicht. Sie richtet sich gegen drei Vertreter der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (Swissmedic) und fünf impfende Ärzte des Berner Inselspitals. Gegen sie soll eine Strafuntersuchung eröffnet werden. Mit einer Medienkonferenz ist der Anwalt nun an die Öffentlichkeit getreten.
Das sind die Kläger:
Der Anwalt der Betroffenen, Philipp Kruse, ist ein erklärter Impf- und Covid-Massnahmengegner. Er vertrat Personen, die sich weigerten Masken zu tragen, oder Eltern, die ihre Kinder nicht an Pooltests mitmachen lassen wollten. An der Medienkonferenz sind zudem Mediziner aufgetreten, die als Coronaskeptiker aufgefallen sind.
Das steht in der Anklageschrift:
Den Beklagten wird vorgeworfen, grundlegende heilmittelrechtliche Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, indem sie die Covid-19-Impfung zugelassen und verabreicht haben. Es sind noch eine Reihe weiterer Anklagepunkte aufgeführt, darunter die der vorsätzlichen oder ev. fahrlässigen Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Tötung und des Schwangerschaftsabbruchs.
Um diese Artikel des Heilmittelgesetzes geht es
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Art. 3 Sorgfaltspflicht
1 Wer mit Heilmitteln umgeht, muss dabei alle Massnahmen treffen, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlich sind, damit die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird.
8. Kapitel: Strafbestimmungen Art. 86233Verbrechen und Vergehen
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. Arzneimittel ohne die erforderliche Zulassung oder Bewilligung, entgegen den mit einer Zulassung oder Bewilligung verknüpften Auflagen und Bedingungen oder entgegen den in den Artikeln 3, 7, 21, 22, 26, 29 und 42 statuierten Sorgfaltspflichten herstellt, in Verkehr bringt, anwendet, verschreibt, einführt, ausführt oder damit im Ausland handelt; (…).
Das Fazit der Kläger: «Wir haben es vorliegend mit der grössten durch Arzneimittel verursachten und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat.»
Das sind die mutmasslichen Schädigungen:
Laut Anwalt Kruse reichen die Schädigungen von kreisrundem Haarausfall, Entgleisung des Menstruationszyklus über Polyarthritis, Muskelschwäche und chronischem Erschöpfungszustand bis hin zum Tod einer 20-jährigen Person. Manche der sechs aufgelisteten Geschädigten seien noch immer arbeitsunfähig. Der Zusammenhang zur Covid-19-Impfung sei in fünf Fällen gutachterlich erhärtet. Bei der verstorbenen Person sei der Kausalzusammenhang anhand von pathologischen Untersuchungen nachzuweisen. Diese Untersuchungen seien aber noch nicht abgeschlossen.
Das sagt SRF-Wissenschaftsredaktor Theis
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SRF-Wissenschaftsredaktor Daniel Theis ist überzeugt, dass man Nebenwirkungen der Covid-Impfung nicht vernachlässigen kann und will. Tatsächlich gebe es – nicht nur in der Schweiz – viele Meldungen von Reaktionen und Nebenwirkungen auf die Impfung. Viele davon seien vorübergehend, wie Fieber und Kopfschmerzen. «Diese gehören zu den häufigsten, sind unangenehm, aber in der Regel harmlos.»
Es habe zudem Meldungen über Kraftlosigkeit sowie Fatigue gegeben und solche, die erst auf den zweiten Blick erkannt wurden, etwa Zyklusstörungen bei Frauen. Dann sei auch die Reaktivierung von Viren beobachtet worden, die bereits in einem schlummern, erklärt Theis. Dazu zählen das Varizella Zoster Virus, welches eine Gürtelrose auslösen kann, und das Epstein Barr Virus (EBV). Der Wissenschaftsredaktor berichtet auch von mittlerweile gut dokumentierten Herzmuskelentzündungen bei jüngeren Männern, vor allem nach einer Impfung mit Moderna. «Und es wurde gemeldet, dass die Impfung aufs Gehör schlägt, auf die Lunge, und auf andere Organe. Zudem gab es Menschen, die schwerere Beeinträchtigungen gemeldet haben.» Die Liste sei nicht abschliessend und tatsächlich lang.
Hätte man etwas besser machen können? In der Schweiz wurden die Menschen laut Theis stark zu einer Impfung motiviert – je nach Ansicht auch fast schon gedrängt, der gesellschaftliche Druck war hoch. «Das bringt auch eine gewisse Verantwortung mit sich – und man kann sich fragen, ob die Behörden die Menschen nicht näher und besser hätten begleiten müssen, was die Nebenwirkungen angeht – auch, weil es um eine neue Impfstofftechnologie geht.»
Theis weist darauf hin, dass die Impfung als Ausweg aus der Coronakrise gesehen wurde. «Die Daten zeigen, dass sie das auch war.» Mit der vierten Impfung und einer bereits hohen Immunität sei man aber nun in einer anderen Phase. «Wir lernen, mit Corona auf längere Sicht zu leben. Da verschiebt sich die Bereitschaft, Nebenwirkungen oder gar ein Risiko in Kauf zu nehmen, auch wenn es sehr klein ist.» Man müsse sich jetzt die Frage stellen, wer einen regelmässigen Booster braucht, was er genau bringt, wie gut er vor Long Covid schützt und wie gut tatsächlich noch vor einer Infektion. «Es ist ein laufender Prozess und die Wissenschaft lernt ständig dazu.»
Das sagt eine Betroffene:
Die Strafanzeige enthält aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Personennamen. SRF konnte aber mit einer Betroffenen reden. Thi Mai-Trang Jost sieht sich selbst als Impfopfer, die 45-Jährige sitzt heute im Rollstuhl. Sie klagt, dass sie starke Konsequenzen aus der Impfung zu tragen hat: «Ich war früher lebendig, konnte wandern, malen. Heute brauche ich Hilfe.» Sie könne nicht mehr richtig gehen und stehen, habe geschwollene Gelenke und der ganze Körper schmerze. Die Sachbearbeiterin arbeitet nun im Homeoffice und erhält Unterstützung durch die Spitex. Sie erfahre viel Verständnis vom Arbeitgeber und Halt in der Familie: «Aber ich will mein altes Leben wieder zurück.» Auf die Strafanzeige angesprochen sagt Jost, ihr Ziel sei, dass Swissmedic die Verantwortung übernehme. Sie wirft der Behörde vor, dass sie wissentlich Menschen in diese Situation gebracht habe. Auch habe Swissmedic zu wenig informiert.
Das sagt Swissmedic:
Nichts. Man will ein laufendes Verfahren nicht kommentieren. Ebenfalls keine Stellung nehmen wollen das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Impfkommission.
Swissmedic sammelt Verdachtsmeldungen
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Verdachtsmeldungen über Covid-Impfung-Nebenwirkungen
sammelt Swissmedic
seit dem 20. Dezember 2020. Der neueste Bericht wird Ende November publiziert.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 21. August 2022 wurden schwerwiegende und bisher unbekannte Nebenwirkungen zu 45 Prozent von Ärztinnen und Ärzten und zu 55 Prozent von Patienten gemeldet, davon wurden 38 Prozent (6006) als schwerwiegend eingestuft. In 224 der schwerwiegenden Fälle wurde über einen Todesfall in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung berichtet. Die Verstorbenen waren im Durchschnitt 78.9 Jahre alt.
Bei der vertieften Analyse dieser Fälle gab es auf Basis der jeweils vorliegenden Daten trotz einer zeitlichen Assoziation andere, wahrscheinlichere Ursachen, die das Ereignis erklären können. Das Fazit von Swissmedic: Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht.
So geht es weiter:
Die angerufene kantonale Staatsanwaltschaft hat laut Klägern das Verfahren gegen die noch unbekannten impfenden Ärzte bereits eröffnet.
Korrekturhinweis
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In einer früheren Fassung ist uns in der Textbox «Swissmedic sammelt Verdachtsmeldungen» ein Fehler unterlaufen. Wir haben fälschlicherweise berichtet, dass Swissmedic seit dem 21. Januar 2022 Verdachtsmeldungen über Nebenwirkungen nach Covid-Impfungen sammelt. Tatsächlich läuft diese Sammlung seit dem Start der Impfungen im Dezember 2020. Wir möchten uns für diesen Fehler entschuldigen.
Präzisierung
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Frau Thi Mai-Trang Jost wurde im Beitrag als «Impfkritikerin» bezeichnet. Diese Bezeichnung ist im Kontext der Corona-Pandemie irreführend, da sich Thi Mai-Trang Jost ursprünglich mehrmals gegen Corona impfen liess. Ihre heutigen Leiden führt sie auf eben diese Impfungen zurück und hat deshalb Strafanzeige gegen Swissmedic eingereicht. Wir entschuldigen uns für die missverständliche Bezeichnung. Frau Jost hat gegenüber der Tagesschau erklärt, sie fühle sich von uns in keiner Art und Weise schlecht dargestellt.
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