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Corona-Krise: Zahl der Infizierten soll reduziert werden
Aus Tagesschau vom 28.10.2020.
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Fragen zu Coronaregeln Darf mich die Polizei jetzt büssen, wenn ich keine Maske trage?

Kann die Polizei Maskenverweigerer auf der Strasse büssen? Muss jeder Kindergeburtstag ausfallen? Und: Drohen nun für den Rest der Fussballsaison Geisterspiele? Wir beantworten die dringendsten Fragen zu den neuen Coronaregeln.

Muss ich im Freien in der Fussgängerzone eine Maske anziehen? Ja, gemäss der aktualisierten Covid-19-Verordnung besondere Lage, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen des Bundes muss in «belebten Fussgängerbereichen von urbanen Zentren und Dorfkernen» eine Maske getragen werden. Zusätzlich gilt die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit immer dann, wenn «es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welcher der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann».

Werde ich gebüsst, wenn ich in der Öffentlichkeit keine Maske trage? Ja, wer sich nicht an die Massnahmen der Verordnung hält, kann gemäss Epidemiengesetz , Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnenverzeigt und dann gebüsst werden. Ordnungsbussen sind nicht möglich, zuständig sind die Kantone. Das BAG schreibt auf Anfrage, die zuständigen Ordnungskräfte seien angehalten, den Vollzug primär mittels Hinweisen und Ermahnungen sicherzustellen. «Weigert sich eine Person konsequent und wiederholt, können die Ordnungskräfte eine Strafanzeige einreichen.» Die Maximalbusse für Übertretungen nach Epidemiengesetz beträgt 10'000 Franken. Die Höhe von dem BAG bekannten Bussen bei Nichteinhalten der Maskenpflicht betrage 100 bis einige 100 Franken. Die Kantonspolizei Zürich bestätigte auf Anfrage, sie werde mit Augenmass reagieren und auf die Vorschriften hinweisen.

In einer früheren Version dieses Artikels hiess es aufgrund einer falschen Passage in den behördlichen Erläuterungen zur Verordnung, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen fälschlicherweise, es gebe keine Möglichkeit von Bussen oder Verzeigungen gegen Privatpersonen. Das BAG wird die Passage nun entsprechend anpassen.

Wie wird die Personenbeschränkung im Haushalt kontrolliert? Wahrscheinlich kaum. Die Polizei habe diese Möglichkeit, aber auch hier sei Eigenverantwortung gefragt, sagte Bundesrat Alain Berset. Die Beschränkung für private Treffen auf zehn Personen unterstreiche die Botschaft: «Wir müssen jetzt unsere Kontakte einschränken.» Doch für den besorgten Bürger, der nebenan Lärm hört, gab Berset heute den Hinweis: «Auch eine Musikanlage kann viel Lärm machen». Es soll also darauf verzichtet werden, bei jedem Verdacht den Nachbarn zu melden. Die Stadtpolizei Zürich sagt auf Anfrage, sie werde allfälligen Meldungen nachgehen und Personen erst einmal ermahnen, sich an die Regeln zu halten.

Zählen Kinder auch zu der Personen-Maximalzahl? Was ist mit Treffen mit und unter Kindern? Muss man den geplanten Kindergeburtstag nun absagen, oder gibt es da Ausnahmen? Die Antwort aus dem BAG ist klar: «Auch Kinder sind Personen.» Ausnahmen von der Personenbeschränkung auf zehn Personen bei privaten Treffen sind nicht vorgesehen.

Kann mein Kind noch Sport treiben? Kinder werden von vielen Corona-Massnahmen verschont. Für sie und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag gelten keine Einschränkungen (die Maskenpflicht gilt aber ab 12 Jahren). Der Sportunterricht in den Schulen wird also weiter stattfinden. Kontaktsportarten sind aber zu vermeiden. Wettkämpfe dürfen nicht durchgeführt werden. Auch im Kulturbereich sind Kinder und Jugendliche nicht eingeschränkt – der Gitarrenstunde steht so nichts im Weg.

Gibt es für den Rest der Saison keine Zuschauer in den Stadien? Die neuen Massnahmen gelten unbefristet und enthalten das erneute Verbot von Grossveranstaltungen. Fans bangen und dies nicht ohne Grund. Bereits im Sommer mussten die Grossveranstaltungen am längsten auf Lockerungen warten und es ist auch jetzt nicht mit einer raschen Wiedereröffnung zu rechnen. Wie Clubs und Ligen nun darauf reagieren, bleibt abzuwarten.

Darf man noch singen und schwimmen? Singen geht nicht mehr in Chören. Für sie sind neu sowohl Proben als auch Auftritte verboten. Experten gehen hier aufgrund des grossen Luftaustausches von einem besonderen Risiko aus. Ansonsten bleiben einige Aktivitäten erlaubt (teils mit Maskenpflicht), wie Theaterproben, der Hallenbadbesuch, Fitness im Studio – während anderes neu ebenfalls verboten ist: so etwa alle Sportarten mit Körperkontakt.

Muss man mit einem Sonderaufgebot von Zivilschutz oder Armee rechnen? Die Wahrscheinlichkeit, von der Armee oder vom Zivilschutz aufgeboten zu werden, hat sich mit der Verschärfung der Pandemie wieder erhöht. Der Zivilschutz ist bereits in mehreren Kantonen vermehrt im Einsatz, viele werden für Kurzeinsätze aufgeboten. Hingegen seien die Anforderungen, die für einen Armeeeinsatz gelten, relativ hoch, heisst es aus Bern. Das Militär indes hält sich bereit und hat alle WKs bis Ende Jahr abgesagt, um sich auf allfällige Unterstützungseinsätze konzentrieren zu können.

Tagesschau vom 28.10.2020, 19.30 h;

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