Licht an oder aus und für wen? Diese Fragen stellen sich im Aargau immer mehr Gemeinden, wenn es um die nächtliche Strassenbeleuchtung geht. Die Stadt Baden zum Beispiel lässt das Licht seit einigen Jahren schon zwischen ein und fünf Uhr morgens aus, im Kampf gegen Lichtverschmutzung zugunsten von Fledermäusen und anderen nachtaktiven Tieren. Zudem lässt sich so Strom sparen. Die Nachtabschaltung der Strassenbeleuchtung gilt in Baden seit Ende 2015.
Ganz anders läuft es in der Kantonshauptstadt Aarau. Hier bleibt die Strassenbeleuchtung auch nachts an, zur Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger. Aarau beleuchtet die Stadt samt ihren Fussgängerstreifen mit stromsparenden LED-Lampen.
In der Verordnung zum neuen Aargauer Strassengesetz steht, dass ab 2022 Fussgängerstreifen an Kantonsstrassen bei Dunkelheit beleuchtet sein müssen, mindestens die Lampen bei Fussgängerstreifen müssten also eingeschaltet sein. Eine Unterscheidung zwischen Laternen bei Fussgängerübergängen und anderen sei aber technisch kaum machbar, heisst es in der Stadt Baden.
Man könne nur alle Leuchten aus- oder einschalten, eine punktuelle Steuerung sei nicht möglich, sagt Martin Koch, der in Baden für die Strassenbeleuchtung zuständig ist. «Da die städtische Beleuchtung in einer Rundschaltung gesteuert ist, können wir nicht einzelne Lampen brennen lassen.»
Wir können nicht einzelne Lampen brennen lassen.
Martin Koch erachtet die Dunkelheit bei Fussgängerstreifen aber nicht als illegal. Die Verordnung zu einem Gesetz verstehe man eher als Empfehlung. Wirklich mehr Unfälle gebe es nachts auf Badener Fussgängerstreifen nicht, fügt Koch an. Fussgängerinnen und Fussgänger seien nachts beim Überqueren der Fussgängerstreifen vorsichtiger als am Tag. Autolenkerinnen und Autolenker seien im Dunkeln aufmerksamer, weil die Sicht eingeschränkt sei.
Die Sicherheitsfrage ist ganz hoch zu gewichten.
Anders argumentiert die Stadt Aarau. «Wir haben uns die Frage gestellt und kamen mit dem Stadtrat einstimmig überein. Die Sicherheitsfrage ist ganz hoch zu gewichten, auch weil in Aarau viele Personen unterwegs sind, die im Schichtbetrieb arbeiten», sagt Jens Hübner vom Aarauer Tiefbauamt. Hübner verweist unter anderem auf das Kantonsspital, dessen Personal auch nachts unterwegs ist.
Aarau kam zum Schluss, dass man überhaupt keinen Spielraum habe: «Ein Gesetz gibt das Ziel vor, die Verordnung den Weg dahin, so handhaben wir das in Aarau». Zudem würde Aarau die Fussgängerstreifen auch ohne gesetzliche Vorgaben beleuchten, hält Hübner fest. Sicherheit sei das oberste Gebot.
Abwägen, was mehr zählt
Am Schluss sei es eine Güterabwägung, findet man in Baden. Lichtverschmutzung, Energie, Kosten und Sicherheit müssten gegeneinander abgewogen werden. Baden gewichtet dabei anders als Aarau. Die Kantone wiederum haben unterschiedliche Vorgaben. Eine Bundesregelung fehlt.
Eine Verordnung zur Strassenbeleuchtung, aber zwei verschiedene Interpretationen dazu. Gut möglich, dass die Beleuchtung der Fussgängerstreifen im Aargau wieder zum Politikum oder auch zum Rechtsstreit wird, da offenbar nicht klar ist, was juristisch nun genau gilt.