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Gefahr des Ertrinkens Badi statt Fluss: Rettungsschwimmer warnen vor starker Strömung

  • Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG rät derzeit von einem Aufenthalt in Fliessgewässern ab. Der Grund dafür: die hohen Wasserstände.
  • Im letzten Jahr zählte die SLRG 46 Todesfälle wegen Ertrinkens.
  • Die meisten Menschen ertrinken in offenen Gewässern – sprich Flüssen, Bächen oder Seen.

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Zwischen Thun und Bern gibt es vier gefährliche Stellen für Gummiböötler, sagt Bernhard Fleuti von der SLRG
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 07.07.2020. Bild: Keystone (Symbolbild)
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 59 Sekunden.

Laut der SLRG führen hohe Wasserstände in offenen Gewässern zu stärkerer Strömung, zu Wassertrübung und tieferen Temperaturen. Eine Badi biete mehr Sicherheit.

Die sechs Baderegeln der SLRG

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  1. Kinder nur begleitet ans Wasser lassen! Kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen.
  2. Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser! Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
  3. Nie überhitzt ins Wasser springen! Der Körper braucht Anpassungszeit.
  4. Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! Unbekanntes kann Gefahren bergen.
  5. Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! Sie bieten keine Sicherheit.
  6. Lange Strecken nie alleine schwimmen! Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.

Gemäss dem aktuellen Naturgefahrenbulletin des Bundes weisen insbesondere der Vierwaldstättersee und der Thunersee bis ins Wochenende hohe Pegelstände auf. Auch seien die Gewässer in alpinen Regionen in den nächsten Tagen von einer deutlich zunehmenden Schneeschmelze betroffen.

Entwarnung gibt der Bund dagegen für Fliessgewässer, die nicht durch Schneeschmelze oder Seenausflüsse beeinflusst sind: Aufgrund der mehrtägigen trockenen Phase dürften deren Wasserstände nun deutlich sinken.

Grösste Gefahr lauert im offenen Gewässer

Gemäss der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG sind im letzten Jahr 46 Menschen ertrunken; 32 Männer, 10 Frauen und 4 Kinder.

Die sechs Flussregeln der SLRG

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  1. Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein!
  2. Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
  3. Boote nicht zusammenbinden! Sie sind nicht mehr manövrierfähig.
  4. Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt zuerst erkundet werden!
  5. In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
  6. Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser!

44 dieser Todesfälle ereigneten sich in offenen Gewässern: 25 Menschen ertranken in Flüssen oder Bächen, 19 in Seen, eine Person im heimischen Pool und eine im Planschbecken.

Regionaljournal Ostschweiz, 07.06.2021, 12:03 Uhr ; 

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