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Gericht interveniert Pilatus-Techniker dürfen weiter in Saudi-Arabien arbeiten

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde von Pilatus gegen ein Tätigkeitsverbot aufschiebende Wirkung gewährt.
  • Sie dürfen weiterhin in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten militärische Trainingsflugzeuge warten.
  • Beide Länder sind in den Krieg in Jemen verwickelt.

Die Richter in St. Gallen haben verfügt, dass die Nidwaldner Werke bis zur Urteilsverkündung weiterhin in beiden Ländern tätig sein dürfen. Das bestätigte das Gericht auf Anfrage von SRF Schweizer Radio und Fernsehen.

Das Aussendepartement (EDA) hatte Pilatus im Juni angewiesen, bis Mitte September ihre Spezialisten aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten abzuziehen, weil beide Länder in den Jemen-Krieg verwickelt sind. Weder das EDA noch Pilatus wollten den richterlichen Entscheid bislang kommentieren.

Meldepflicht verletzt

Das Aussendepartement stützte sich bei seinem Arbeitsverbot auf das sogenannte Söldnergesetz aus dem Jahr 2015. Das Gesetz verlangt von Schweizer Firmen, dass sie Sicherheitsdienstleistungen im Ausland dem EDA melden müssen. Dem ist das Flugzeugwerk nicht nachgekommen.

Die Firma hatte an Saudi-Arabien 55 und an die Emirate 25 PC-21 verkauft. Mit dem damaligen Segen des Staatssekretariats für Wirtschaft. Pilatus setzt sich bei ihrer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht auf den Standpunkt, dass die Wartung der Maschinen in der Exportbewilligung enthalten ist. Allerdings schloss Pilatus die Wartungsverträge defacto erst im Jahr 2017 ab. Für das EDA war dadurch erwiesen, dass die angebotenen Dienste eine «logistische Unterstützung von Streitkräften» darstellen.

Gesetzgebung «exzessiv» ausgelegt

Politiker der FDP, CVP und SVP haben sich im Juni für die Nidwaldner Werke in die Bresche geworfen. Der Nidwaldner FDP-Ständerat Hans Wicki monierte, das Aussendepartement lege das Söldnergesetz «exzessiv» aus. Dies sei auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz insgesamt gefährlich. In einer Motion verlangt er vom Bundesrat eine Überarbeitung des Gesetzes.

Auch im Nationalrat erfährt Pilatus starke Fürsprache. Dort stösst der Nidwaldner SVP-Nationalrat Peter Keller mit einer Motion ins selbe Horn. 121 Mitunterzeichner aus den Reihen der SVP, FDP und CVP verlangen eine Klärung der Gesetzeslage.

Es ist für die Unterzeichnenden nicht zielführend, wenn verschiedene Behörden in der Schweiz für solche Geschäfte zuständig sind. So unterliegen derartige Exporte und Sicherheitsdienstleistungen dem Kriegsmaterialgesetz, dem Güterkontrollgesetz und eben dem vom EDA zur Anwendung gebrachten Söldnergesetz.

Dennoch ist der Fall für die Pilatuswerke noch nicht ausgestanden. Das EDA hat wegen Verstosses gegen die Meldepflicht Anzeige erstattet. Die Bundesanwaltschaft führt deswegen ein Strafverfahren gegen Unbekannt.

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