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Gesetzwidrige Handlungen EDA untersagt Pilatus sämtliche Tätigkeiten in Saudi-Arabien

  • Die Pilatus-Werke dürfen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) keine Dienstleistungen mehr anbieten.
  • Das EDA sieht die Gesetzgebung über Sicherheitsdienstleistungen im Ausland verletzt und hat bei der Bundesanwaltschaft Anzeige erstattet.

Es geht unter anderem um technischen Support, Ersatzteilmanagement und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren, wie das Aussendepartement (EDA) mitteilte. Die Pilatus Flugzeugwerke AG habe nun 90 Tage Zeit, um sich aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen.

Die Dienstleistungen von Pilatus stellen laut EDA eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Sie widersprächen dem Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS), weil sie mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes nicht vereinbar seien, begründete das EDA das Verbot.

Anzeige bei Bundesanwaltschaft

Gemäss BPS sind diese Unterstützungsdienstleistungen meldepflichtig. Die zuständige Politische Direktion des EDA prüfte, ob gegen diese Meldepflicht verstossen wurde und kam dabei zur Auffassung, «dass Anhaltspunkte vorliegen», wonach Pilatus im vorliegenden Fall den gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sei.

Deshalb reichte sie bei der Bundesanwaltschaft eine Anzeige ein. Nun müssten die Bundesanwaltschaft und die Gerichte prüfen, ob ein Verstoss gegen das geltende Recht vorliege, schreibt das EDA.

Die Politische Direktion prüfte auch Unterstützungsdienstleistungen der Pilatus-Werke in Jordanien und Katar. Bei den Leistungen von Pilatus zugunsten der dortigen Streitkräfte sah es jedoch keine Anhaltspunkte, um ein Verbot auszusprechen.

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