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Gerichtsprozess in Brugg (AG) Vater wegen versuchtem Mord an vierjähriger Tochter verurteilt

Ein Mann, der seine Tochter in Brugg in aller Öffentlichkeit schwer verletzte, wird zu neun Jahren Haft verurteilt.

  • Ein heute 53-jähriger Mann wird vom Bezirksgericht Brugg wegen versuchten Mordes an seiner vierjährigen Tochter verurteilt.
  • Der Mann hatte seine Tochter 2019 in einer Unterführung beim Bahnhof Brugg in aller Öffentlichkeit zweimal mit voller Wucht Kopf voran auf den Boden geschmettert und dabei schwer verletzt.
  • Das Gericht verurteilt den Mann unter anderem zu einer Haftstrafe von 9 Jahren, einer ambulanten Massnahme und einem Landesverweis von 13 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Obwohl das Gericht die Tat als versuchten Mord qualifiziert, bleibt es mit dem Strafmass deutlich unter den knapp 20 Jahren Haft, welche die Anklage gefordert hatte.

Der Fall hatte weit über Brugg hinaus für Schlagzeilen und Bestürzung gesorgt. Im Sommer 2019 schleuderte ein Mann im Zuge eines Streites mit seiner Ehefrau seine vierjährige Tochter mit voller Wucht Kopf voran auf den Boden, hob sie erneut in die Höhe und wiederholte die grausame Tat, in aller Öffentlichkeit in der Brugger Bahnhofsunterführung, vor den Augen zahlreicher Zeuginnen und Zeugen. Das Mädchen wurde durch den Angriff schwer verletzt, es erlitt Schädelbrüche und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.

Diese Woche stand der Mann vor dem Bezirksgericht Brugg, das die Verhandlung wegen des grossen öffentlichen Interesses in der Einsatzzentrale der Kantonspolizei in Schafisheim abhielt. Die Aargauer Staatsanwaltschaft verlangte wegen versuchten Mordes eine Freiheitsstrafe von knapp 20 Jahren. Die Verteidigung plädierte auf 3.5 Jahre Gefängnis wegen schwerer Körperverletzung.

Wer im Lauf des Prozesses Antworten zum Motiv erwartete, wie und warum ein Vater zu einer solchen Gewalttat fähig ist, wurde enttäuscht. Der Beschuldigte äusserte sich nicht zur Tat und verweigerte bei fast allen Fragen des Gerichtes die Aussage. Klar wurde am Prozess hingegen die Brutalität des Verbrechens. In Videoaufnahmen war zu sehen, wie wuchtig der Mann das kleine Mädchen zu Boden schleuderte. Zeugen sagten aus, wie sie Knochen knacken hörten .

Strafmass blieb deutlich unter Forderung der Anklage

Bei der Begründung des Urteils wählte der Gerichtspräsident deutliche Worte. Die Tat sei unerklärlich, brachial und feige. Sie richte sich gegen das schwächste Mitglied der Familie und sie sei keineswegs einfach geschehen. «Sie haben das gemacht», sagte der Gerichtspräsident an die Adresse des Täters.

Gericht bedankt sich für Zivilcourage

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Bei der Urteilsverkündung bedankte sich der Gerichtspräsident zunächst bei den Passantinnen und Passanten, die eingegriffen haben. Das Mädchen verdanke wohl sein Leben dem Umstand, dass Leute nicht wegschauen oder mit dem Handy filmen, sondern auch handeln. Tatsächlich hatte ein Passant den Täter vom am Boden liegenden Mädchen weggeschubst und eine Frau hatte sich schützend über die verletzte Vierjährige gelegt.

Das Gericht sieht es angesichts der Brutalität als erwiesen an, dass der Mann seine Tochter töten wollte, weswegen die Tat als versuchter Mord zu werten sei. Dass das Strafmass mit 9 Jahren Freiheitsentzug deutlich unter den 20 Jahren liegt, welche die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, begründet das Gericht unter anderem damit, dass der Tatbestand der schweren Körperverletzung nicht erfüllt sei. Es habe trotz des brutalen Vorgehens des Mannes aus «unfassbarem Glück» nie eine unmittelbare Lebensgefahr bestanden, deshalb sahen die Richterinnen und Richter nur eine einfache Körperverletzung als gegeben.

Neben der Gefängnisstrafe ordnete das Gericht eine ambulante Therapie an und es verwies den Täter im Anschluss an die Strafe für 13 Jahre aus der Schweiz und dem gesamten Schengenraum. Ausserdem sprach das Gericht eine Genugtuung von 25'000 Franken für die Tochter und 10'000 Franken für die Mutter. Das Urteil kann noch ans Aargauer Obergericht weitergezogen werden.

SRF1 Regionaljournal Aargau Solothurn, 13.01.2023, 17:30 Uhr ; 

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