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Gesetz missachtet Luzerner Modehaus foutiert sich um Pelz-Deklaration

Das Wichtigste in Kürze

  • Schon wieder steht das Zentralschweizer Modeunternehmen Kofler in der Kritik.
  • Es geht erneut um die Deklaration der Pelz-Produkte: Solche dürfen seit 2014 nur noch verkauft werden, wenn Tierart, Herkunft und Gewinnungsart des Pelzes angegeben sind.
  • Kofler umgeht diese Deklaration jedoch seit Jahren und hält sich auch nicht an frühere Versprechen auf Besserung.
  • Das Modehaus verkauft auch in dieser Saison wieder viele Produkte, die schwammig und mangelhaft angeschrieben sind.
  • Das Unternehmen sagt, dies sei ihm «schlichtweg nicht bewusst», was angesichts der wiederholten Kritik äusserst fragwürdig erscheint.

Das Modeunternehmen Kofler rühmt sich mit seiner Fachkompetenz. Die Kollektion werde mit viel Herzblut ausgesucht. Man pflege den Respekt «auch gegenüber unseren Partnern und Lieferanten», heisst es auf der Webseite des Unternehmens mit 15 Filialen in der Zentralschweiz.

Doch Fachkompetenz und Respekt hören offenbar auf, wenn es um Pelzprodukte geht: Solche dürfen seit 2014 nur noch verkauft werden, wenn Tierart, Herkunft und Gewinnungsart des Pelzes angegeben sind. Das verlangt die Pelzdeklarations-Verordnung.

Mehrfach kritisiert

Kofler stand in der Vergangenheit schon mehrfach in der Kritik, weil sich das Unternehmen nicht an die Verordnung hält. So gab es im Oktober 2018 in den sozialen Medien einen Shitstorm, nachdem eine Nutzerin ein Foto der schwammigen Pelz-Deklaration von Kofler gepostet hatte. «Dieser Pelz kann aus Fallenjagd oder Jagd ohne Fallen oder aus jeder möglichen Haltungsart, insbesondere auch aus Käfighaltung, stammen», heisst es dort.

Kritik gab es auch 2017: Der Zürcher Tierschutz hatte in Kofler-Filialen viele Produkte gefunden, die gar nicht deklariert waren. Gegenüber «Kassensturz» sagte das Unternehmen damals: «Wir werden jede Jacke überprüfen und mit der eventuell fehlenden Deklaration versehen.»

Leeres Versprechen

Nun zeigt sich: Das war ein leeres Versprechen. Der Zürcher Tierschutz hat im Dezember 2018 insgesamt 26 Produkte mit Pelz-Besatz bei Kofler angeschaut – davon waren 23 ohne Herkunft und Tierart deklariert. Es fand sich lediglich der besagte schwammige Hinweis auf den Produkten.

Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz sieht darin einen klaren Gesetzesverstoss: «Kofler verhindert Transparenz», sagt sie zum SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Und genau diese Transparenz gegenüber den Kundinnen und Kunden ist das Ziel der Pelzdeklarations-Verordnung. Dank dieser sollen Kundinnen und Kunden entscheiden können, ob sie ein Pelz-Produkt kaufen oder nicht. Deshalb verlangt die Verordnung zwingend die Angabe von Tierart, Herkunft und Gewinnungsart.

Interessante Links:

Kofler war mangelhafte Deklaration «nicht bewusst»

«Espresso» hat Kofler angeboten, in einem Interview Stellung zu nehmen zur weiterhin mangelhaften Pelz-Deklaration der verkauften Artikel. Die Redaktion wollte wissen, woher die Pelze stammen und wie sie gewonnen werden. Das Unternehmen lehnte ein Interview ab und hat auch die konkreten Fragen nicht beantwortet.

Zur mangelhaften Deklaration schreibt das Unternehmen: «Gemäss unseren Abklärungen zu diesem Thema war uns dies schlichtweg nicht bewusst.» Die wiederholte Kritik scheint das Unternehmen offenbar nicht gehört und das letztjährige Versprechen vergessen zu haben.

BLV will Verbesserung der Kontrollen prüfen

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Die Schweiz ist das einzige Land in Europa mit strengen Pelzdeklarations-Vorschriften. Für die Kontrolle zuständig ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Im Moment ist eine einzige Person für die Kontrollen in der ganzen Schweiz verantwortlich.

Weil das zu wenig effizient ist, will das Bundesamt nun prüfen, wie die Kontrollen intensiviert werden können. Denkbar ist laut Mathias Lörtscher, Leiter Artenschutz und Drittlandimport, dass zum Beispiel lokale Behörden die Kontrollen übernehmen. Man habe auch schon entsprechende Angebote bekommen. Es müssten aber noch viele Fragen geklärt werden – etwa zur Finanzierung. Zudem müsse sichergestellt sein, dass alle Kontrollen gleich durchgeführt würden.

Bund ist «erstaunt»

Beim zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sagt Mathias Lörtscher, Leiter Artenschutz und Drittlandimport, er sei erstaunt über die Antwort von Kofler, vor allem weil das Unternehmen schon in der Kritik gestanden sei und Besserung versprochen habe. Das Bundesamt will nun bei Kofler vorstellig werden.

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