Im Mai befasst sich die zuständige Nationalratskommission mit dem detaillierten Gesetzesentwurf über Cannabis-Produkte. Dieser richtet die bisherige Cannabis-Politik der Schweiz neu aus: Erwachsene sollen die psychoaktive Hanfpflanze für sich selbst anbauen oder Cannabis-Produkte in speziellen Läden kaufen können. Der gewerbliche Anbau, die Herstellung verschiedener Produkte und der Verkauf sind streng geregelt.
Ein jüngst erschienener Expertenbericht bezeichnet den Gesetzesentwurf als «vernünftig, sicher und gerechtfertigt», sagt Mitautor Frank Zobel, Vizedirektor von Sucht-Schweiz.
Der Entwurf bildet einen staatlich kontrollierten Rahmen für einen Konsum, der bereits stattfindet und sich im illegalen Markt abspielt – mit allen Risiken, die damit verbunden sind.
Zobel begründet das Lob folgendermassen: «Der Entwurf richtet sich fast vollkommen auf Gesundheitsziele aus und beinhaltet viele Elemente, die heute als ‹best practices› in der Cannabis-Regulierung gelten.» So gebe es etwa keine Werbung, hingegen sei eine Produktüberwachung sowie Monopole vorgesehen.
Zu aufwändig für Mehrheit der Kantone
Skeptisch sind die Kantone: Nur eine Minderheit von zehn Kantonen äussert sich «eher zustimmend» – etwa Basel-Stadt.
«Der Entwurf bildet einen staatlich kontrollierten Rahmen für einen Konsum, der bereits stattfindet und sich im illegalen Markt abspielt – mit allen Risiken, die damit verbunden sind», sagt Regine Steinauer, Leiterin der Abteilung Sucht im Stadtbasler Gesundheitsdepartement.
Für sie sei zudem fast am wichtigsten, dass der Gesetzesentwurf auf Gesundheitsschutz und nicht auf Kommerzialisierung setze.
Wir müssen auf die Resultate der Pilotversuche warten. Es macht zurzeit keinen Sinn, ein neues Gesetz zu behandeln, wenn wir vor allem den Grundauftrag der Gesundheitsprävention und des Schutzes unserer Jugend haben.
Eine Mehrheit von 15 Kantonen lehnt diesen Weg für die Cannabis-Legalisierung ab – auch die kantonale Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Für die Kantone sei dieses Modell nicht umsetzbar, weil viel zu aufwändig.
Zudem komme eine solche Legalisierung zu früh. Schliesslich seien verschiedene Pilotprojekte von Städten und Kantonen zur Cannabis-Abgabe noch nicht ausgewertet.
Zu den ablehnenden Kantonen gehören Zürich und Bern. Für die Berner Gesundheitsdirektion erklärt Sprecher Gundekar Giebel: «Wir müssen auf die Resultate der Pilotversuche warten. Es macht zurzeit keinen Sinn, ein neues Gesetz zu behandeln. Schliesslich haben wir den Grundauftrag der Gesundheitsprävention und des Schutzes unserer Jugend.»
Testkäufe und spezialisierte Geschäfte
Für Frank Zobel von Sucht-Schweiz sind bei diesem Entwurf jedoch viel mehr Regelungen vorgesehen als üblicherweise mit psychoaktiven Substanzen. «Es gibt keine Werbung. Es gibt keine Zusatzprodukte wie Zucker, die man in die Produkte mischen kann. Es gibt kein Cannabis neben der Kasse in Lebensmittelgeschäften.»
Cannabis könne nur in spezialisierten Geschäften erworben werden, so Zobel. Zudem gebe es Testkäufe – auch um sicherzustellen, dass Jugendliche nicht an das Cannabis kommen.
Mehr Infos zum Thema
Zobel ist auch Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten, die die externe Beurteilung beauftragt und finanziert hatte.
Neben der positiven Beurteilung hält der Expertenbericht auch fest, das Vorhaben sei komplex, die Vorlage detailliert. Sie müsste noch verfeinert werden, um Graubereiche und Gesetzeslücken auszuschliessen.