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Gesetzesrevision Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll ausgebaut werden

  • Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll mit einer Gesetzesrevision ausgebaut werden.
  • Diesen Ausbau haben die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte empfohlen.
  • Die Reorganisation der Bundesanwaltschaft ist nach dem Disziplinarverfahren gegen den früheren Bundesanwalt Michael Lauber diskutiert worden.

Die Kommissionen von National- und Ständerat haben einen Inspektionsbericht zum Verhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer unabhängigen Aufsichtsbehörde (AB-BA) veröffentlicht. Grundsätzlich soll an einer von der Regierung unabhängigen Aufsichtsbehörde festgehalten werden. Jedoch soll die Behörde mehr Geld und mehr Kompetenzen erhalten. Beispielsweise soll die AB-BA ein «umfassendes Akteneinsichtsrecht» erhalten, das neu auch bei laufenden Verfahren gelten soll.

So funktioniert die AB-BA

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Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft umfasst sieben Mitglieder. Ihre Amtsdauer beträgt vier Jahre. Das Fachgremium arbeitet unabhängig vom Parlament und von der Regierung, ausser dass ihre Mitglieder durch den National- und Ständerat gewählt werden. Präsident der AB-BA ist seit 2019 der frühere Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster.

Reorganisation der Bundesanwaltschaft

Nach dem Disziplinarverfahren gegen Michael Lauber wurde die Reorganisation der Behörde diskutiert. Die Kommissionen schlagen in Bezug auf Wahl, Wiederwahl und Amtsenthebung von Leitungspersonen der BA eine Lösung mit der laufenden Reform vor. Die Vorschläge gehen nun an die zuständigen Kommissionen für Rechtsfragen, welche Gesetzesanpassungen in die Wege leiten.

SRF 4 News, 22.06.2021, 15:00 Uhr ; 

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