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Grossanlässe, Masken, Kredite Das hat der Bundesrat entschieden

Gute Nachricht für Sport- und Kulturfreunde: Der Bundesrat macht den Weg frei für Grossanlässe – die 1000er-Regel fällt.

Auch die erste Sitzung des Bundesrats nach den Sommerferien stand wieder ganz im Zeichen der Coronakrise. Und das Gremium hatte viel zu besprechen – und zu entscheiden. Die wichtigsten Beschlüsse in der Übersicht:

  • Das Verbot von Grossanlässen fällt: Ab Oktober dürfen wieder mehr als 1000 Menschen die Anlässe besuchen.
  • Maskentragpflicht im Flugzeug: Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig von der Fluggesellschaft.
  • 700 Millionen Franken für den ÖV: Mit dem Geld will der Bundesrat die Einnahmeausfälle abfedern, die der öffentliche Verkehr und der Bahn-Güterverkehr wegen Covid-19 verkraften müssen.
  • Weiterer Antrag für Kredite: Der Bundesrat beantragt dem Parlament 13 Nachtragskredite in der Höhe von rund 770 Millionen Franken zur Milderung der Folgen der Pandemie.

Mit dem Entscheid, Grossanlässe wieder zuzulassen, wolle er den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Sportvereine und Kulturveranstalter Rechnung tragen, teilt der Bundesrat mit.

Eine Rückkehr zur (alten) Normalität ist aber nicht in Sicht. «Grossanlässe rasch und ohne Schutzmassnahmen zuzulassen, liegt nicht drin», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern.

Jede Lockerung gehe mit neuer Verantwortung einher – für den Bundesrat, die Kantone, die Veranstalter und auch die Bevölkerung. Dies gelte es angesichts steigender Fallzahlen zu berücksichtigen.

Der «vorsichtige Öffnungsschritt» wird von strengen Schutzmassnahmen begleitet und die Anlässe müssen von den Kantonen bewilligt werden. «Die Schutzkonzepte sind aber nur etwas wert, wenn sie auch durchgesetzt werden», sagte Sommaruga.

Kantone bewilligen Anlässe

Bei der Bewilligung von Anlässen müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit wolle der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtere, sagte Sommaruga.

Die Kantone hatten sich allerdings für eine Lockerung erst in ein paar Monaten ausgesprochen. Das sei nachvollziehbar, sagte Sommaruga. Denn schon heute seien diese stark gefordert. Bund und Kantone müssten nun eng zusammenarbeiten, um die künftigen Herausforderungen zu meistern. Man müsse lernfähig und offen sein für Anpassungen.

Ein Rockkonzert kann man nicht mit einem Fussballspiel oder einer Oper vergleichen.
Autor: Alain Berset Gesundheitsminister

Wie die Schutzkonzepte im Einzelfall ausgestaltet werden, ist noch unklar – und wohl je nach Veranstaltungstyp unterschiedlich. Der Bund will mit den Kantonen in den nächsten zwei Wochen einheitliche Kriterien erarbeiten.

Gesundheitsminister Alain Berset machte darauf aufmerksam, dass nicht alle Grossveranstaltungen dieselben Risiken bergen: «Ein Rockkonzert kann man nicht mit einem Fussballspiel oder einer Oper vergleichen.» Es gebe Anlässe, bei denen der Mindestabstand weitgehend eingehalten werden könne. Auch gelte es zwischen Innen- und Aussenräumen zu unterscheiden.

Das Verbot von Grossanlässen wird nun um einen Monat bis Ende September verlängert. Damit wolle der Bundesrat den Kantonen mehr Zeit geben, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und allenfalls die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen, so Berset.

Der Stichtag 1. Oktober sei bereits sportlich, um die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Deswegen wird die 1000er-Regel für den bislang avisierten Start der Fussball- und Eishockeymeisterschaften Mitte September weiter gelten.

Quelle: Bundesrat, 12.08.20 Corona-Fahrplan des Bundes Weiterhin gilt Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Alle Betriebe brauchen ein Schutzkonzept.Zentral ist auch die Rückverfolgbarkeit. Ab 15. August Maskenpflicht in Flugzeugen Ab 1. Oktober Grossveranstaltungen über 1000 Personen unter strengen Auflagen wieder möglich Seit 20. Juli Einreise aus mehreren Nicht-Schengen-Staaten wieder erlaubt, darunter Kanada und Australien Maskenpflicht im ÖV 10-tägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten Seit 6. Juli Treffen von mehr als 30Personen im öffentlichenRaum wieder erlaubt Sperrstunde für Gastro-nomie und Nachtclubsaufgehoben Mindestabstandvon 2 auf 1.5Meter reduziert Veranstaltungenmit bis zu 1000Personen möglich Seit 22. Juni Sportwettkämpfe mitengem Körperkontaktwieder erlaubt Keine Sitzpflichtin Gastrobetrieben Präventionsmassnahmen auf Baustellen und in der Industrie aufgehoben Homeoffice-empfehlung auf-gehoben Schutzvorgaben von be-sonders gefährdetenPersonen entfallen Keine Obergrenze bei Demonstrationen (bisher 300 Personen)Neu: Maskenpflicht Seit 20. Juni Wegfall der Grenzkontrollen gegenüber Deutschland, Frankreich und Österreich Seit 15. Juni

Liveübertragung auf SRF 1, 12.08.2020, 15 Uhr ; 

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