Zum Inhalt springen

Hausbesetzungen Bundesrat will Stellung der Grundstückbesitzer verbessern

  • Besitzerinnen von Liegenschaften sollen einfacher gegen Hausbesetzer vorgehen können.
  • Der Bundesrat möchte damit einen Vorstoss von FDP-Nationalrat Olivier Feller umsetzen.
  • Konkret will der Bundesrat zum Beispiel Besitzerinnen und Besitzern rascher ermöglichen, ihre Liegenschaft zwangsräumen zu lassen – durch eine gerichtliche Verfügung.
  • Der Gesetzesentwurf des Bundesrates geht nun ins Parlament.

Grundstücksbesitzer sollen bei Hausbesetzungen schneller und unkomplizierter reagieren können. Das hat der Bundesrat in einer entsprechenden Botschaft verabschiedet. Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken könnten zwar nach geltendem Recht unter bestimmten Voraussetzungen ihr Eigentum zurückfordern, heisst es. Sie stiessen dabei aber immer wieder auf Hindernisse. Diese Probleme sollen durch Gesetzesanpassungen gelöst werden.

Blick auf das ehemalig besetzte Kochareal in Zürich
Legende: Blick auf das ehemalig besetzte Kochareal in Zürich (Bild vom 17. Februar 2023). KEYSTONE/Ennio Leanza

Dies will der Bundesrat nach eigenen Angaben insbesondere durch eine Stärkung des sogenannten Selbsthilferechts erreichen. Es soll im Gesetz genau präzisiert werden, ab welchem Zeitpunkt die Frist läuft, innert welcher die Besitzer die Hausbesetzer mittels verhältnismässiger Gewalt wegweisen dürfen. Diese Frist soll laut Bundesrat «sofort» beginnen, nachdem die Grundstückbesitzer von der Hausbesetzung erfahren haben.

Anpassung bei Selbsthilfefrist

Box aufklappen Box zuklappen

Der Bundesrat kommt nach erneuter Prüfung zum Schluss, dass er an der Reaktionsfrist «sofort» festhalten wolle, wie es aus der Mitteilung heisst. «Würde die Reaktionsfrist gestrichen, könnte die Grundstückbesitzerin oder der Grundstückbesitzer alleine entscheiden, wie rasch sie oder er eigenmächtig gegen die Hausbesetzung vorgeht. Dies würde zu Rechtsunsicherheit führen und das staatliche Gewaltmonopol aufweichen», heisst es weiter.

Hingegen wolle der Bundesrat mit Bezug auf den Beginn der Selbsthilfefrist Klarheit schaffen, heisst es. «Massgebend soll der Zeitpunkt sein, in welchem die Besitzerin oder der Besitzer von der Hausbesetzung erfährt. Allerdings nur dann, wenn sie oder er bei gebotener Sorgfalt nicht bereits früher von der Besetzung hätte Kenntnis erlangen können», heisst es in der Mitteilung.

Ob die Anwendung von Selbsthilfe zulässig sei, werde jeweils im Einzelfall nach den Gesamtumständen zu bestimmen sein, so der Bundesrat. In jedem Fall werde aber vorausgesetzt, dass amtliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar sei.

Einfachere Zwangsräumung

Zudem will der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung den Besitzerinnen und Besitzern ermöglichen, rascher eine Zwangsräumung ihres Grundstücks zu erwirken. So soll die Räumung und Rückgabe eines Grundstücks künftig durch eine gerichtliche Verfügung erwirkt werden können.

Weiter sieht der Bundesrat vor, dass eine Einsprache gegen eine solche Verfügung begründet werden muss. Damit reagiert er auf entsprechende Forderungen, die in der Vernehmlassung zur entsprechenden Gesetzesänderung gestellt wurden. Das Gericht soll ausserdem zum Schutz der Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken auf Antrag anordnen können, dass diese die gerichtliche Verfügung nicht selbst am Grundstück anbringen müssen, sondern dass dies durch eine Behörde erledigt wird.

SRF 4 News, 15.12.2023, 11:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel