- Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat das vom Parlament beschlossene Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene als unverhältnismässig kritisiert.
- Die UNO-Flüchtlingsorganisation UNHCR bedauerte den Entscheid und nannte diesen in einer Mitteilung «streng».
- Ursprünglich sollte es vorläufig Aufgenommenen nicht erlaubt sein, in ihr Heimatland zu reisen. Das Parlament beschloss aber, dass sie auch nicht in ein Schengenland reisen dürfen.
Das Reiseverbot werde der schwierigen Lage zahlreicher Familien nicht gerecht, die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennt worden seien und in verschiedenen Schengenstaaten Zuflucht gefunden hätten, schreibt das UNHCR-Büro für die Schweiz in seiner Mitteilung.
Die neue Regelung verschlechtere die Rechtsstellung der Betroffenen weiter. Das UNHCR hofft laut eigenen Angaben, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) den verbleibenden Gesetzesspielraum auf Verordnungsebene nutze und in dringenden humanitären Fällen eine Auslandsreise erlauben werde.
Schweizer Flüchtlingshilfe ebenfalls enttäuscht
Auch die Flüchtlingshilfe (SFH) fordert vom Bundesrat, in den Ausführungsbestimmungen nun keine weiteren Einschränkungen vorzunehmen. Die geltenden Ausnahmemöglichkeiten müssten vielmehr zwingend beibehalten und ergänzt werden.
Aus Sicht der SFH ist das Reiseverbot unvereinbar mit den verfassungs- und völkerrechtlich geschützten Grundrechten, etwa der Bewegungsfreiheit und dem Recht auf Familienleben. Die Verschärfung sei unnötig, seien doch schon heute Auslandsreisen für vorläufig Aufgenommene bewilligungspflichtig und nur unter strengen Bedingungen erlaubt.