1974 und 2005: Diese Jahre haben in der Firmengeschichte der Holzbaufirma Buob grosse Spuren hinterlassen. Wortwörtlich. Immer wieder hatte der Betrieb in Littau (LU) mit Hochwasser zu kämpfen.
Als die Kleine Emme 1974 über die Ufer trat, stand die Firma 30 Zentimeter unter Wasser. Beim Jahrhundert-Hochwasser 2005 waren es sogar 70 Zentimeter. «Sämtliche Maschinen mussten repariert werden», sagt Roland Buob, Mitinhaber der Buob Holzbau AG.
Umziehen wollte er deswegen nie. «Wir hatten schätzungsweise alle 15 Jahre ein Hochwasser.» Zudem konnte ein Damm, den die Gemeinde nach 2005 erstellen liess, viele weitere Schäden verhindern.
Der Kanton Luzern seinerseits plante weit grössere Massnahmen zum Hochwasserschutz. Die Behörden entschieden bereits 2010: Die Holzbaufirma muss weg. Aber der Zimmerei teilten sie diese Hiobsbotschaft erst Jahre später mit.
Auf die Enteignung folgt der Schock
Der Entscheid über die Enteignung kam 2020. Mit der Aufforderung, die Liegenschaft im besten Falle schon innerhalb eines Jahres abzureissen. Roland Buob war geschockt. «Sollen wir aufhören? Sollen wir weitermachen? Ich wusste es nicht.» Denn eine Zimmerei zügeln: Das geht nicht von heute auf morgen. «Mit Landerwerb, Baubewilligungen und Bauphase braucht das mindestens zwei Jahre.»
Auf die kurzfristige Kommunikation angesprochen, sagt der Luzerner Kantonsingenieur Gregor Schwegler: «Juristisch» sei das Vorgehen korrekt gewesen. «Aber heute gehen wir bei der Kommunikation anders vor. Wir haben mehr Vorlauf.»
Kein gemeinsamer Nenner bei der Höhe der Entschädigung
In der Zwischenzeit ist die Zimmerei umgezogen. «Es war ein Hoselupf», so Roland Buob. Sechs Millionen Franken habe das Unternehmen investiert. «Wir haben gut gearbeitet die letzten Jahre», sagt Buob auf die Frage, woher er so schnell so viel Geld beisammen hatte. «Man steckt privat rein, was man hat. Und dann unterstützt uns zum Glück auch noch die Bank.»
Der Neubau war ein Hoselupf.
Alles in Butter also? Mitnichten. Die Firma und der Kanton liegen sich in den Haaren wegen der finanziellen Folgen der Enteignung. 3.5 Millionen Franken Entschädigung fordert die Zimmerei – 1.5 Millionen Franken bietet der Kanton. Der Fall liegt nun bei der kantonalen Schätzungskommission.
Das Luzerner Finanzdepartement schreibt: «Die Höhe einer möglichen Entschädigung in einem Enteignungsfall richtet sich immer nach dem enteigneten Grundstück. Es wird das entschädigt, was enteignet wird und nicht, was neu gebaut wird.»
Firma stand knapp vor dem Konkurs
Dass das Geld des Kantons noch nicht floss, hatte zwischenzeitlich einschneidende Konsequenzen. Vor wenigen Monaten stand die Firma knapp vor dem Konkurs. Buob: «Wir mussten den ganzen Neubau selber finanzieren. Es wurde eng.»
Ein Vorschuss des Kantons über 600'000 Franken und einige neue Kundenaufträge konnten die missliche Situation abfedern. «Jetzt hoffen wir auf eine faire Lösung», sagt Roland Buob. «Damit wir den Betrieb der nächsten Generation zu guten Bedingungen weitergeben können.»
Parlament verschärft Gesetz
Notfalls kämpfe er bis vor Bundesgericht für die Entschädigung, sagt Buob. «Das Gebäude steht. Ich bin am Schärme. Ich habe Zeit.»
In Zukunft sollen sich solche Fälle nicht wiederholen: Aufgrund der Problematik von Enteignungen hat das Luzerner Kantonsparlament das Gesetz verschärft. Dies zwingt den Kanton nun dazu, bei Enteignungen von Anfang an mit den Betroffenen Kontakt aufzunehmen.