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In Vernehmlassung Bundesrat will Hamas für fünf Jahre verbieten

  • Der Bundesrat will die islamistische Palästinenserorganisation Hamas verbieten, vorerst befristet auf fünf Jahre.
  • Er hat dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.
  • Betroffen vom Verbot seien auch mit der Hamas verwandte Organisationen.

Der Bundesrat hat beschlossen, den Entwurf der für das Verbot nötigen Rechtsgrundlage in die Vernehmlassung zu schicken. Das Verbot schliesst auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas sowie Organisationen und Gruppierungen ein, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln.

Zudem kann der Bundesrat Organisationen und Gruppierungen als terroristische Organisationen verbieten, die eine besondere Nähe zur Hamas haben und mit ihr in Zielsetzung, Führung oder Mitteln übereinstimmen.

Das Verbot schafft Rechtssicherheit und wirkt präventiv

Der Bundesrat verspricht sich vom Verbot der Organisation «eine präventive und repressive Wirkung», wie er in einer Mitteilung schrieb. So soll damit das Risiko verringert werden, dass die Hamas und verwandte Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzen. Auch die Terrorbedrohung in der Schweiz soll dadurch verringert werden.

Räte forderten Verbot

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Sowohl Stände- als auch Nationalrat hatten in der Wintersession ein Hamas-Verbot gefordert, indem sie die Motionen ihrer Sicherheitspolitischen Kommissionen annahmen. Beide Kommissionen hatten geltend gemacht, dass sich die Hamas mit ihrer menschenverachtenden Attacke von Anfang Oktober auf Israel als Gesprächspartnerin vollends diskreditiert habe. Sie könne nur als brutale Terrororganisation bezeichnet werden. Entsprechend sei eine klare Positionierung der Schweiz wichtig.

Vorbehalte gegen ein Verbot der Hamas hatte in dieser Debatte der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga vorgebracht. Verbiete die Schweiz andere als von der UNO verbotene Organisationen, drohe sie unter internationalen Druck zu geraten. Dies etwa, was die Türkei und die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) angehe.

Der Genfer Ständerat verwies auch auf die lange Vorgeschichte des Nahostkonflikts – und die unschuldigen Opfer auf palästinensischer Seite. Ein Hamas-Verbot wäre auch im Hinblick auf eine mögliche Vermittlerrolle der Schweiz ein Fehler. Zugleich verurteilte er den Terror der Organisation unmissverständlich.

Ausserdem könnten die Strafverfolgungsbehörden einfacher Einreiseverbote oder Ausweisungen verfügen. Und das Verbot erlaube es den Behörden, gezielter gegen Unterstützer der Hamas vorzugehen. Für Finanzintermediäre führe das Verbot zu mehr Rechtssicherheit bei der Bekämpfung der Terrorfinanzierung.

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Legende: Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf für ein Verbot der Hamas in die Vernehmlassung geschickt. Keystone/MOHAMMED SABER

Mit dem Verbot, das bis am 28. Mai in Vernehmlassung ist, werden Unterstützungshandlungen der Hamas mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft und Personen, die in den Organisationen «massgeblichen Einfluss haben», mit bis zu 20 Jahren. Zu unterscheiden sei jeweils, ob eine Handlung der Förderung der Ziele der Hamas diene oder der Unterstützung von palästinensischen Anliegen, hielt der Bundesrat in seinem Bericht zur Vernehmlassung fest.

Beat Jans: Kein Paradigmenwechsel in Schweizer Aussenpolitik

Weil das Verbot für betroffene Organisationen, Gruppierungen und Personen weitreichende Konsequenzen hätte, sei das Gesetz auf fünf Jahre befristet, schrieb der Bundesrat. Das Parlament könne diese Frist aber verlängern.

Keine Bedrohung für die Schweiz

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Am 7. Oktober überfielen Kämpfer der Terrororganisation Hamas Israel. Die Kämpfer töteten fast 1200 Menschen aus Israel und aus anderen Staaten, darunter zwei Schweizer Staatsbürger. Bei dem terroristischen Angriff griff die Hamas gezielt die Zivilbevölkerung an. Die Hamas verschleppte fast 250 Kinder, Frauen und Männer als Geiseln. Derzeit befinden sich immer noch rund 130 Geiseln in den Händen der Hamas.

Als Reaktion auf den Angriff stufte der Bundesrat die Hamas als terroristische Organisationen ein. Gegenwärtig hat der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) allerdings keine Informationen, die darauf hindeuten, dass die Hamas über operative Mittel verfügt, um in Europa oder der Schweiz Anschläge zu verüben, wie der Bundesrat weiter schrieb. In Europa konzentrieren sich die Netzwerke der Hamas demnach hauptsächlich auf Finanzierungsfragen, die in der Schweiz jedoch nie formell festgestellt worden seien.

Das Verbot bedeutet laut Bundesrat Beat Jans keinen Paradigmenwechsel in der Schweizer Aussenpolitik. Die Meinungsfreiheit sei vom Verbot nicht betroffen, sagt Jans an einer Medienkonferenz. Es sei nach wie vor möglich, sich für Palästinenserinnen und Palästinenser sowie Israel beispielsweise an Demonstrationen einzusetzen. Die Unterstützung der Hamas sei aber verboten. Problematisch werde es dann, wenn direkt oder indirekt Gewaltbezüge ins Spiel kämen oder man in den Antisemitismus abgleite.

SRF 4 News, 21.02.2024, 15 Uhr ; 

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