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Natalie Urwyler – Kampf für die Rechte der Ärztinnen
Aus Schweiz aktuell vom 08.10.2020.
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Inselspital mit Millionenklage Jahrelanger Rechtsstreit: Berner Spital und Ärztin vor Einigung

Überraschende Entwicklung im jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Inselspital Bern und der Ärztin Natalie Urwyler.

Es geht um Geld, viel Geld. Die Ärztin Natalie Urwyler will das Inselspital Bern auf fünf Millionen Franken verklagen. Der Grund: Das Spital habe ihre Karriere ruiniert. Bevor die entsprechende Klage vor Gericht verhandelt werden kann, trafen sich die Parteien am Mittwoch zu einer Schlichtungsverhandlung. Das Ziel: eine Einigung.

Das Inselspital hat meine Karriere zerstört.
Autor: Natalie Urwyler ehem. Ärztin am Inselspital Bern

Beide Parteien kommunizieren seit Jahren aber nur über ihre Anwälte und Schlichtungsverhandlungen sind nicht öffentlich. Eigentlich, denn in diesem Fall hat SRF öffentliches Interesse geltend gemacht und konnte während der Verhandlung vor der Schlichtungsstelle Bern Mittelland dabei sein.

Um was geht es?

Zur Vorgeschichte: Nach ihrer eigenen Schwangerschaft hatte Urwyler die Kündigung auf dem Tisch. Das wollte sie nicht akzeptieren und klagte gegen das Inselspital: «Es war schwierig, sich als Schwangere zu schützen, mit dem bestehenden Dienstplan war das praktisch unmöglich», erklärte Urwyler nach der ersten Gerichtsverhandlung 2017. Sowohl das Regional- wie auch das Obergericht gaben ihr Recht. Urwyler war damit eine der ersten Frauen in der Schweiz, die eine Klage aufgrund des Gleichstellungsgesetzes auf Rachekündigung gewann.

Es ging nicht um Diskriminierung. Man konnte nicht mehr zusammenarbeiten.
Autor: Mediensprecherin Inselspital nach der ersten Gerichtsverhandlung

Das Gericht verpflichtete das Inselspital in der Folge dazu, die Frau wieder anzustellen. Das Spital aber weigerte sich und stellte die Ärztin per sofort frei. «Bei der Kündigung ging es nicht um Diskriminierung. Man konnte nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten», erklärte damals eine Mediensprecherin des Spitals. Seither arbeitet Urwyler zwar nicht mehr am Inselspital, steht jedoch noch auf deren Lohnliste. Natalie Urwyler findet aber, das Inselspital schulde ihr mehr: fünf Millionen Franken.

Kann man an eine verpasste Karriere ein Preisschild hängen?

Box aufklappen Box zuklappen

Es sei ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung, dass man dafür geradestehen müsse, wenn man jemandem einen Schaden zugefügt hat, sagt Sabine Steiger-Sackmann, Dozentin Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften.

«Frau Urwyler muss vor Gericht beweisen, wie der Verlauf ihrer Karriere gewesen wäre ohne eine Kündigung», so Steiger-Sackmann. Dann sei dies möglich.

Der Fall habe auf jeden Fall eine Signalwirkung für die Firmen, aber auch für die Betroffenen, meint die Dozentin. Der Fall sei bereits jetzt bekannt und mache auch das Gleichstellungsgesetz bekannt. «Es zeigt, dass Betroffene Rechte haben und sich wehren können.»

Die Ärztin hat heute zwar wieder eine leitende Funktion in einem Walliser Spital. Das Inselspital habe ihr jedoch den eingeschlagenen Weg in eine Professur versperrt, erklärt Urwyler. «Es lief hervorragend, ich war in Stanford, einer Spitzenuniversität und ich hatte alle Voraussetzungen für eine super Karriere.» Die diskriminierende Kündigung habe diese ruiniert. «Als Professorin hätte ich mehrere hunderttausend Franken pro Jahr verdienen können, diese Lohndifferenz ergibt die fünf Millionen.»

Die Fronten schienen verhärtet

In der Schlichtungsverhandlung beharrte das Inselspital auf seinem Standpunkt, es habe Natalie Urwyler nie diskriminiert. Die Ärztin wiederum beharrte auf ihren fünf Millionen Franken Schadenersatz. Im Laufe der Verhandlung kam es dann aber zu einer Annäherung. Die beiden Parteien beschlossen, das Verfahren bis am 15. Dezember zu sistieren. Es seien weitere Verhandlungen nötig.

«Offenbar habe ich einen konstruktiven Vorschlag gemacht, den die Gegenpartei interessiert», sagt die Ärztin zufrieden. Ihr Vorschlag: Das Spital soll seine Strukturen anpassen. Zudem soll das Geld, das Urwyler verlangt, nicht in ihre eigene Tasche fliessen, sondern könne für einen guten Zweck verwendet werden. «Ich bin guten Mutes, dass wir zu einer Einigung kommen werden», sagt Urwyler.

Die Vertreter des Inselspitals wollten auch nach der Verhandlung keinen Kommentar abgeben.

Schweiz Aktuell, 08.10.2020, 19:00 Uhr

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