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Polizei soll rascher an Täterdaten aus dem Ausland kommen
Aus Rendez-vous vom 10.06.2021. Bild: Keystone
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Internationale Kriminalität Dem Verbrechen auf der Spur – im globalen Gleichschritt

Der Ständerat stimmt der Vernetzung von Ermittlungsdatenbanken zu. Für die Polizei bedeutet das einen Quantensprung.

Ein politischer Spaziergang war der Auftritt der Justizministerin am Vormittag im Ständerat. Nicht ein Redner, nicht eine Rednerin äusserte Bedenken oder stimmte gar gegen die Vernetzung der Polizei-Ermittlungs-Datenbanken. Bundesrätin Keller-Sutter konnte feststellen: «Ich freue mich natürlich auch einmal über harmonische Zeiten oder Momente in der Bundespolitik. Sie sind ja im Moment nicht so zahlreich.»

Aus dieser Einigkeit zu schliessen, dass es um etwas Unwichtiges ging, wäre ein falscher Schluss. Für die Polizei und die Ermittlungsbehörden ist die Vernetzung der Datenbanken vielmehr ein Quantensprung. Findet eine Kantonspolizei heute etwa nach einem Überfall auf ein Waffengeschäft einen Fingerabdruck, muss sie zuerst beim Bundesamt für Polizei (fedpol) anklopfen. Das fedpol macht dann per Mail via Interpol eine Anfrage bei den anderen Staaten. Wie schnell und ob diese dann wirklich antworten, ist unsicher.

Sekundenschnell zu Resultaten

So bekomme die Schweiz keinen vollständigen Überblick darüber, welche Länder tatsächlich über Informationen zu einer Tatortspur verfügten, sagt Florian Näf, Mediensprecher beim fedpol. Und die Schweizer Polizei erfahre vielleicht gar nie, wenn ein anderes Land zum Beispiel Informationen zu einer DNA-Spur hat.

Prümer-Abkommen: Diese Datenbanken werden vernetzt

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Der Prümer Vertrag ist ein Abkommen unter Mitgliedstaaten der EU, das den Informationsaustausch verbessern soll, um Kriminalität effizienter zu bekämpfen. Das Prümer Abkommen ist keine Schengen-Erweiterung und entsprechend steht es der Schweiz frei, beizutreten.

Das Abkommen ist jedoch eine Voraussetzung für Eurodac. Eurodac ist die zentrale Fingerabdruckdatenbank der Europäischen Union in Asylangelegenheiten. In der Datenbank werden Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen werden.

Das dritte betroffene Abkommen mit dem Namen PCSC sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zwischen der Schweiz und den USA vor

Mit der Vernetzung der Datenbanken wird das nun anders. Die Daten lassen sich in Sekundenschnelle abgleichen. Das ermöglicht, mit einer einzigen Abfrage einen automatisierten Abgleich der Datenbanken aller beteiligten EU-Länder auszulösen. Und das ermöglicht dann der Polizei, gezielt auf diese Länder zuzugehen. Das heisst: Man wartet nicht mehr, sondern weiss schnell, wo die wichtigen Informationen sind. So gewinnt man viel Zeit und unter Umständen auch Erkenntnisse, die helfen könnten, auch ältere, ungeklärte Fälle zu lösen.

Auch im Nationalrat droht keine Opposition

Florian Näf macht ein Beispiel: In Österreich wurde im Jahr 2015 ein Ehepaar ermordet, auf einem Handschuh fand man eine DNA-Spur. Man hat die abgeglichen und fand so heraus, dass es Spuren in Deutschland und den Niederlanden gab und konnte so drei Wochen nach dem DNA-Abgleich einen Serienmörder identifizieren. Gleichzeitig konnte man noch einen Mord in Schweden klären.

Das zeige, wie wertvoll dieser rasche Datenabgleich sein könne. Auch die Kosten für die Schweiz von 11 Millionen Franken störten heute niemanden im Ständerat. Jetzt muss noch der Nationalrat zustimmen. Mit Opposition ist auch hier nicht zu rechnen.

Rendez-vous, 10.06.2021, 12:30 Uhr

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