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Ja zum Güterkontrollgesetz Nationalrat will mehr Kontrolle beim Export von Spionage-Software

  • Der Nationalrat hat einer Änderung des Güterkontrollgesetzes (GKG) zugestimmt.
  • Durch die Gesetzesgrundlage soll der Bundesrat mehr Kontrolle über die Ausfuhr militärischer sowie strategischer Güter erhalten.
  • Unter solche Güter fallen auch Schweizer Überwachungsgüter, die häufig in Länder mit schlechter Menschenrechtslage exportiert werden.

Mit 193 Stimmen zu 0 Gegenstimmen und einer Enthaltung hat der Nationalrat die Änderung des Bundesgesetzes über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter bei der Gesamtabstimmung deutlich angenommen. Die grosse Kammer erachtet es als notwendig, die zurzeit geltende befristete Verordnung ins ordentliche Recht zu überführen.

Das Gesetz schliesst die Verweigerung von Bewilligungen ein, falls beispielsweise die beantragte Tätigkeit internationalen Abkommen widerspricht oder Grund zur Annahme besteht, dass terroristische Kreise oder das organisierte Verbrechen unterstützt werden könnten. Die Vorlage war auch bei der vorberatenden Kommission unbestritten.

Spitzenplatz bei Dual-Use-Exporten

Bundesrat Guy Parmelin machte während der Debatte die Wichtigkeit der Gesetzesänderung deutlich: «Das Güterkontrollgesetz bietet keine ausreichende Grundlage, um solche Güterexporte zu verweigern.» Der Bundesrat kann zwar schon heute den Export von Überwachungssoftware und -geräten verbieten. Dies ermöglicht aber nicht das Gesetz, sondern eine Verordnung von 2015, die sich direkt auf die Verfassung stützt und deshalb auf vier Jahre befristet ist.

Auch Marionna Schlatter-Schmid (Grüne/ZH) sah dringenden Handlungsbedarf der Gesetzesänderung. Die Schweiz belege einen Spitzenplatz in der Ausfuhr von Gütern mit Doppelverwendungszweck: «Die Schweiz belegt Rang vier beim Export von Dual-Use-Gütern. Ein Platz, der verpflichtet.» sagt sie. Das habe die Crypto-Affäre einmal mehr verdeutlicht.

Die Crypto-Affäre zeigt, welche Macht von Überwachungstechnologien ausgeht.
Autor: Marionna Schlatter-Schmid Nationalrätin (Grüne/ZH)

Pakistan, Kuwait, Indonesien, Vietnam und Katar gehören laut einer Bewilligungsliste des Seco zu den Hauptkunden der Schweizer Überwachungstechnik. Rund drei Viertel des bewilligten Exportvolumens 2014 fallen darauf.

Minderheiten forderten detailliertere Bestimmungen

Eine Kommissionsminderheit beantragte detailliertere Definitionen, wie die Aufnahme des Repressionskriteriums. Beat Flach (GLP/AG) machte deutlich: «Die Verweigerung der Bewilligung soll insbesondere dann erfolgen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Güter von den Endempfängern auch als Repressionsmittel verwendet werden.»

Die SVP lehnte detailliertere Bestimmungen des Gesetzestexts ab. SVP-Nationalrat Thomas Hurter (SH) sah keinen Nutzen im Repressionsartikel: «Es geht hier um die Dual-Use-Güter – nicht um Waffen oder Waffensysteme. Es geht darum, eine Verordnung in das Gesetz zu überführen.» Die Schweiz sei kein Schurkenstaat. Bereits der erste Minderheitsantrag scheiterte schliesslich mit 123 zu 70 Stimmen, der Minderheitsantrag um Flach mit 104 zu 88 Stimmen und zwei Enthaltungen.

Auf eine Ablehnung der Anträge hatte Thomas Rechsteiner (CVP/AI) und die Mitte-Fraktion gepocht: «Mit der gesetzlichen Verankerung werden die modernen doppelt verwendbaren Güter am richtigen Ort eingepflegt». Die Lücke werde so massvoll geschlossen. Es brauche keine präzisere Definition der Exportkontrollen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

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