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Kalkulation des Bundesrats Arbeiten bis 68: Ist die AHV damit noch zu retten?

Will man die die ständig wachsenden Umlagedefizite in der AHV bis 2040 beseitigen, müsste man das Rentenalter um 3 Jahre anheben.

Der Ständerat beginnt die dritte Woche der Frühlingsession mit der grossen Debatte über die Reform der AHV. Um das defizitäre Vorsorgewerk zu sanieren, schlägt der Bundesrat die Erhöhung des Rentenalters bei Frauen von 64 auf 65 Jahre vor. Die Reform deckt den Zeitraum bis 2030 ab.

Darum geht es bei der «AHV 21»

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Die Reform der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sieht vor, dass auch Frauen mit 65 Jahren in den Ruhestand treten. Damit will der Bundesrat die angeschlagenen Finanzen der ersten Säule bis 2030 stabilisieren, das bestehende Rentenniveau aber beibehalten.

Das Rentenalter der Frauen soll über vier Jahre hinweg schrittweise von 64 auf 65 Jahre heraufgesetzt werden. Dafür will der Bundesrat die Auswirkungen für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, mit Ausgleichsmassnahmen abfedern.

Die Sozialkommission des Ständerats beantragt dem Plenum, die Massnahmen zusammenzustreichen. Dafür sollen Ehepaare bessergestellt werden. Die beantragte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte zur Finanzierung der AHV lehnt die Mehrheit der Kommission ab. Sie will nur 0.3 Prozentpunkte genehmigen.

Was aber würde es brauchen, damit die Ausgaben der AHV im Jahr 2040 nicht grösser sind als die Einnahmen – also kein sogenanntes Umlagedefizit entsteht? Das hat der Berner SVP-Nationalrat Lars Guggisberg den Bundesrat gefragt. Die bisher öffentlich nicht beachtete Antwort ist bemerkenswert. Noch nie hat der Bundesrat Aussagen zu einem so langen Zeitraum gemacht.

Anhebung um drei bis vier Jahre

Rund zwölf Milliarden Franken betrage das Umlagedefizit in 20 Jahren, schreibt er. Und weiter: «Folglich müsste das Referenzalter der Frauen und Männer wohl um drei bis vier Jahre auf rund 68 Jahre angehoben werden, um das Umlagedefizit im Jahr 2040 decken zu können.» Eine andere Möglichkeit, ein solches Defizit zu verhindern, wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Lars Guggisberg
Legende: Lars Guggisberg (SVP/BE) wollte Klarheit und fragte beim Bundesrat nach. Keystone

Um sagenhafte drei Prozentpunkte müsste diese heraufgesetzt werden, hält der Bundesrat fest. Dies immer gestützt auf Zahlen von 2019 – also vor der Corona-Pandemie. Entweder mit 68 in Pension oder massiv mehr Mehrwertsteuer: Das alleine reiche noch nicht, fügt der Bundesrat gleich an.

Weil im AHV-Ausgleichsfonds in der Regel 100 Prozent einer ganzen Jahresausgabe vorhanden sein müssen und die Ausgaben der AHV wegen der Überalterung stark ansteigen, müssten dem Fonds noch weitere finanzielle Mittel zufliessen. Die AHV-Reform, die der Ständerat heute Nachmittag berät, ist nur ein erster kleiner Schritt, dem noch viel schmerzhaftere folgen dürften.

HeuteMorgen, 15.03.2021, 06:00 Uhr

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