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Überbrückungsrente ab 60 SVP-Exponenten ergreifen das Referendum

  • SVP-Exponenten ergreifen das Referendum gegen die Überbrückungsrente für ältere ausgesteuerte Arbeitslose.
  • Mit der Überbrückungsrente soll verhindert werden, dass Ausgesteuerte ab 60 Jahren in die Sozialhilfe abrutschen.
  • Die Gegner betonen, dass ältere Menschen statt Almosen Jobs bräuchten. Das vom Parlament von 58 auf 60 Jahre heraufgesetzte Rentenalter sei ein Betrug.

Wer im Alter von über 60 die Stelle verliert, weiss: Es ist mehr als schwierig, kurz vor dem AHV-Alter noch eine neue Arbeit zu finden. Eine Überbrückungs-Rente soll ältere Arbeitslose unterstützen. Das Parlament verabschiedete die Überbrückungsrente in der Sommersession.

Nun geht eine Gruppe aus vorwiegend jüngeren und neugewählten SVP-Exponenten mittels Komitee gegen den Parlamentsbeschluss vor. «Wir finden es sehr wichtig, dass über ein neues Sozialwerk zwingend die Schweizer Bevölkerung entscheiden kann», sagt Mike Egger, St. Galler Nationalrat und Co-Präsident des Referendums-Komitees, vor den Medien.

Drei SVP-Nationalräte sitzen an einem Tisch und geben eine Pressekonferenz.
Legende: Die SVP-Nationalräte Monika Rüegger (OW), Mike Egger (SG) und Manuel Strupler (TG) vom Referendumskomitee äusserten sich zum Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Keystone

Die SVP habe das Referendum nicht selbst ergriffen, weil sie sich auf die Begrenzungsinitiative konzentrieren wolle und bei etlichen Referenden gefordert sei, ergänzt der Zürcher SVP-Präsident Benjamin Fischer.

Die Partei wolle dem Komitee aber beim Unterschriftensammeln helfen. Die für ein Referendum nötigen 50'000 Unterschriften müssen bis am 8. Oktober eingereicht werden.

Ab Reinvermögen unter 50'000 Franken

Mit der Überbrückungsrente soll für ältere Personen ein neues Sozialwerk entstehen: Wer über 60, arbeitslos und ausgesteuert ist, erhält künftig eine Überbrückungsrente, um nicht in die Sozialhilfe abzurutschen.

Eine solche Rente beantragen können laut dem Parlamentsbeschluss Personen, deren Reinvermögen weniger als 50'000 Franken bei Alleinstehenden und 100'000 Franken bei Ehepaaren beträgt.

Zum Reinvermögen zählen auch Pensionskassenguthaben, soweit sie einen noch festzulegenden Betrag übersteigen. Zudem soll die Höhe der Überbrückungsrente begrenzt sein.

Die Überbrückungsrente ist eigentlich eine Entlassungsrente.
Autor: Manuel Strupler Zürcher Nationalrat (TG)

Durch die Überbrückungsrente werde es für Unternehmen jedoch einfacher, ältere Angestellte «auf die Strasse zu stellen» und durch billigere und jüngere Arbeitskräfte zu ersetzen, kritisiert der Nationalrat Manuel Strupler (TG). Es bleibe bei reiner Symbolbekämpfung, gegen die Altersarbeitslosigkeit werde nichts getan.

Sechs SVPler im Co-Präsidium

«Die Überbrückungsrente ist daher eigentlich eine Entlassungsrente», sagte Strupler (TG). Das Referendums-Komitee nennt sich denn auch «Nein zur Entlassungsrente».

Die sechs Co-Präsidien des Komitees sind allesamt mit SVP-Vertretern besetzt. Neben Fischer und Strupler sind auch Jean-Luc Addor (VS), Mike Egger (SG), SVP-Nationalrätin Monika Rüegger (OW) und SVP-Ständerat Jakob Stark (TG) Teil des Komitee-Präsidiums.

Tagesschau, 19.30 Uhr, 09.07.20 ; 

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