Seit Mitternacht gelten die verschärften Massnahmen, die der Bundesrat am 13. Januar beschlossen hat.
Das gilt neu:
- Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, müssen schliessen.
- Es gilt eine Homeoffice-Pflicht, wenn dies möglich ist und sich mit verhältnismässigem Aufwand einrichten lässt.
- Maskenpflicht an Arbeitsplätzen, wenn mehr als eine Person in einem Raum ist.
- Besonderer Schutz von gefährdeten Personen.
- Höchstens noch fünf Personen dürfen sich treffen – sowohl im Freien als auch Zuhause. Kinder sind dabei mitgezählt. Empfohlen wird, dass sich dabei nur Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.
Das gilt weiterhin:
Folgende im Dezember beschlossene Massnahmen werden um weitere fünf Wochen verlängert.
- Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben geschlossen. Darunter fallen etwa Museen, Kinos, Casinos, botanische Gärten und Zoos, aber auch Bars, Discos und Tanzlokale.
- Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.
- Gesungen werden darf nur Zuhause und in der Schule.
- Über Skigebiete und Hotels entscheiden weiterhin die Kantone.
Das ist (wieder) erlaubt:
- Das Abholen bestellter Waren vor Ort.
- Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird aufgehoben.
- Obligatorische Schulen bleiben offen.
Diese Geschäfte und Dienstleister bleiben offen:
- Lebensmittelläden
- Kioske
- Bäckereien
- Tankstellenshops
- Apotheken und Drogerien
- Optiker und Hörgeräteläden
- Telekomanbieter
- Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte
- Bau- und Gartengeschäfte
- Blumenläden
- Dienstleister wie zum Beispiel Banken, Poststellen, Coiffeure und Reisebüros.
Die neuen Massnahmen gelten vorerst bis 28. Februar.