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Kampf gegen Covid-19 Schweiz im Shutdown: Das ist nun verboten – das bleibt erlaubt

Seit Mitternacht gelten die verschärften Massnahmen, die der Bundesrat am 13. Januar beschlossen hat.

Das gilt neu:

  • Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, müssen schliessen.
  • Es gilt eine Homeoffice-Pflicht, wenn dies möglich ist und sich mit verhältnismässigem Aufwand einrichten lässt.
  • Maskenpflicht an Arbeitsplätzen, wenn mehr als eine Person in einem Raum ist.
  • Besonderer Schutz von gefährdeten Personen.
  • Höchstens noch fünf Personen dürfen sich treffen – sowohl im Freien als auch Zuhause. Kinder sind dabei mitgezählt. Empfohlen wird, dass sich dabei nur Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.

Das gilt weiterhin:

Folgende im Dezember beschlossene Massnahmen werden um weitere fünf Wochen verlängert.

  • Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben geschlossen. Darunter fallen etwa Museen, Kinos, Casinos, botanische Gärten und Zoos, aber auch Bars, Discos und Tanzlokale.
  • Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.
  • Gesungen werden darf nur Zuhause und in der Schule.
  • Über Skigebiete und Hotels entscheiden weiterhin die Kantone.

Das hat der Bundesrat am 13. Januar kommuniziert Öffentliche Veranstaltungen Massnahmenverlängerung Kulturbetriebe Freizeiteinrichtungen Restaurants Sportanlagen Bleiben geschlossen: Maskenpflicht am Arbeitsplatz bei mehr als einer Person im gleichen Raum Treffen im öffentlichen Raum mit max. 5 Personen Massnahmenverschärfung ab 18. Januar Homeoffice-Pflicht wo möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen Erhöhter Schutz besonders gefährdeter Personen(Recht auf Homeoffice, gleichwertigenSchutz oder Beurlaubung) Private Treffen mit max. 5 Personen (inkl. Kinder) Empfehlung: aus max. 2 Haushalten Quelle: Bundesrat, 13.01.21

Das ist (wieder) erlaubt:

  • Das Abholen bestellter Waren vor Ort.
  • Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird aufgehoben.
  • Obligatorische Schulen bleiben offen.

Weiterhin gilt Verbot Veranstaltungen > 100 Personen Einführung Schengen-Grenzkontrollen Einreise aus Italien mit Ausnahmen verboten 10 Mrd. Fr. Soforthilfe Kein Unterricht an Schulen Max. 50 Personen in Restaurants, Bars, Diskotheken Quelle: Bundesrat, 13.01.21 Empfehlung: zu Hause bleiben Fernunterricht an Hochschulen Verbot von Veranstaltungen Geschlossen:Discos und Tanzlokale Maximal 5 Personen bei Sport und Kultur Ausnahmen für unter 16-Jährige (Sport/Kultur) ! Ausgedehnte Maskenpflicht Regeln für Skigebiete Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schule

Diese Geschäfte und Dienstleister bleiben offen:

  • Lebensmittelläden
  • Kioske
  • Bäckereien
  • Tankstellenshops
  • Apotheken und Drogerien
  • Optiker und Hörgeräteläden
  • Telekomanbieter
  • Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte
  • Bau- und Gartengeschäfte
  • Blumenläden
  • Dienstleister wie zum Beispiel Banken, Poststellen, Coiffeure und Reisebüros.

Die neuen Massnahmen gelten vorerst bis 28. Februar.

SRF 4 News, 18.01.2021, 0 Uhr. ; 

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