Das Wichtigste in Kürze:
- Der Kanton Luzern steht seit Anfang Jahr ohne gültiges Budget da , denn die SVP sammelt Unterschriften gegen die geplante Steuererhöhung .
- Es kann noch bis Mai dauern, bis der Kanton ein Budget hat.
- Der Kanton darf nur noch die nötigsten Ausgaben tätigen. Deshalb will die Regierung Prämienverbilligungen nicht auszuzahlen.
- Rechtlich gesehen ist der Entscheid des Kantons umstritten .
- Die Sozialämter der Gemeinden werden mit Anfragen überhäuft .
- An der Session am Montag werden die Kantonsräte darüber entscheiden .
Kein Budget – keine Verbilligungen von Krankenkassenprämien. Für die Luzerner Kantonsregierung steht das fest. Das Gesetz lasse da keinen Spielraum, erklärt Finanzdirektor Marcel Schwerzmann: «Das Gesetz gibt vor, was alles ausbezahlt werden darf und die Prämienverbilligungen gehören nicht dazu.»
Ausnahmen gibt es zwar: Denjenigen, die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, bezahlt der Kanton die Prämienverbilligungen. Doch alle anderen müssen darauf warten. Oder müssen sich – falls ihr Geld nicht reicht – beim Sozialamt melden: So jedenfalls lautet die offizielle Empfehlung der Ausgleichskasse.
Man sieht jetzt bei den Sozialämtern, dass vor allem Alleinerziehende mit einem sehr engen Budget leben und nicht das nötige Vermögen haben, um das im Voraus finanzieren zu können.
Das bedeutet, solange der Kanton nicht zahlt, sollen die Gemeinden einspringen. Ein administrativer Umweg, der nicht gut ankommt. Insbesondere in der Stadt und in der Agglomeration würden die Sozialämter mit Anfragen überhäuft, sagt der Horwer Sozialvorsteher Oskar Mathis, der auch beim Luzerner Gemeindeverband den Bereich Soziales unter sich hat. «Man sieht jetzt bei den Sozialämtern, dass vor allem Alleinerziehende mit einem sehr engen Budget leben und nicht das nötige Vermögen haben, um das im Voraus finanzieren zu können.»
Genaue Zahlen, wie viele Leute betroffen sind, habe man allerdings noch nicht. Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann schätzt die Situation anders ein: «Wir haben selbstverständlich Personen, die man als Working Poor bezeichnet, das sind aber wahrscheinlich relative wenige, die das nicht vorschiessen können.»
Die Regierung besteht darauf: Sie dürfe die Prämienverbilligungen nicht auszahlen, solange kein Budget bestehe. Rechtlich gesehen ist dies aber umstritten.
«Kanton ist verpflichtet zur Zahlung»
Genau umgekehrt sieht es zum Beispiel Paul Richli – der frühere Rektor der Universität Luzern und Staats- und Verwaltungsrechtler: «Die Kantone sind aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet, Prämienverbilligungen zu leisten. Es steht dort zwar nicht, wie hoch die sein müssen. Aber die Regierung kann am Anfang des Jahres nicht sagen, wir dürfen nichts bezahlen.»
Die Kontroverse um die Prämienverbilligungen ist inzwischen auch im Kantonsparlament angekommen. Verschiedene Vorstösse verlangen, dass der Kanton nicht mit der Auszahlung warten soll, bis das Budget in Kraft ist. An der Session am Montag werden die Kantonsräte darüber entscheiden.