- Der Bundesrat will sich dafür einsetzen, dass die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Angehörigen ausreichend Unterstützung erhalten.
- Dazu will die Landesregierung dem Parlament nötigenfalls Finanzmittel beantragen.
- Das Justizdepartement wird prüfen, wo beim bestehenden Hilfsangebot Lücken bestehen und in welcher Form der Bund Unterstützung leisten kann.
«In den Tagen und Wochen nach der verheerenden Brandkatastrophe von Crans-Montana benötigen die Betroffenen schnell und unkompliziert die notwendige Unterstützung», schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Diese Unterstützung werde gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG) im Rahmen der Soforthilfe von den kantonalen Opferhilfestellen geleistet.
Soforthilfe für Opfer und Angehörige
Die Betroffenen erhalten dort finanzielle Leistungen für sich und nahe Angehörige etwa bei Kosten für Hotellerie, Kosten aufgrund neuer Wohnungssituationen im In- und Ausland, Kosten aufgrund allfälliger nicht-gedeckter medizinischer Leistungen, Finanzierung von Selbstbehalten bei der Krankenversicherung und medizinischen Transportkosten.
Neben der unmittelbaren finanziellen Leistungen erhalten die Betroffenen auch individuelle Beratung. Das Bundesamt für Justiz (BJ) steht diesbezüglich mit den kantonalen Behörden in engem Kontakt.
Während das OHG die unmittelbare Unterstützung abdeckt, ist laut dem Bundesrat unklar, ob das geltende Versicherungs- und Opferhilfesystem für eine Katastrophe dieses Ausmasses ausreichend ist. Bereits jetzt zeichne sich ab, dass insbesondere die Klärung der finanziellen Aspekte in zeitlicher und rechtlicher Hinsicht sehr aufwändig sein werde.
Niemand soll durch das Netz der bestehenden Hilfsangebote fallen.
Der Bundesrat hält in seinem Schreiben fest, dass die Opfer und ihre Angehörigen auf die Unterstützung des Bundes zählen könnten. «Niemand soll durch das Netz der bestehenden Hilfsangebote fallen.» Deshalb habe der Bundesrat an seiner Sitzung entschieden, dass er zur Unterstützung der Opfer und deren Angehörigen bereit sei, dem Parlament nötigenfalls Finanzmittel zu beantragen.
Wie und unter welchen Voraussetzungen die Finanzmittel des Bundes eingesetzt werden können, wird das EJPD in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) bis Ende Februar 2026 prüfen.
Schliessung von Lücken im Hilfsangebot
«Namentlich hängt das weitere Vorgehen von den Bedürfnissen der Betroffenen, dem Engagement der Versicherungen und den geplanten Massnahmen des Kantons Wallis ab», so der Bundesrat. Die Leistungen des Bundes wären entsprechend subsidiär.
Die Landesregierung will weiter analysieren, wo beim bestehenden Hilfsangebot Lücken bestehen und wie diese Lücken geschlossen werden können. Grundlage dazu soll insbesondere eine Analyse der Leistungen der Kranken- und Unfallversicherungen sowie der Opferhilfe sein.