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Katastrophe in Crans-Montana Warum sitzen die Betreiber der Bar nicht in Untersuchungshaft?

Das Betreiber-Paar der Bar «Le Constellation» ist auf freiem Fuss. Das stösst auf Kritik. Die rechtlichen Hintergründe.

Worum geht es? Die Walliser Staatsanwaltschaft hat bereits am Tag zwei nach der Katastrophe von Crans-Montana ein Strafverfahren eröffnet gegen die Betreiberin und den Betreiber der Bar «Le Constellation» - dies wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Allerdings hat sie keine Untersuchungshaft gegen die beiden Eheleute beantragt. Das stösst in der Öffentlichkeit zum Teil auf Unverständnis. Rechtsexperten erklären das Verhalten der Staatsanwaltschaft, üben aber auch Kritik.

Was muss erfüllt sein für Untersuchungshaft? Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen Untersuchungshaft beim kantonalen Zwangsmassnahmengericht beantragen. Zulässig ist Untersuchungshaft bei einem dringenden Tatverdacht. Dies dürfte bei den Betreibern der Bar gegeben sein, wobei die Unschuldsvermutung gilt. Zusätzlich müssen weitere Bedingungen erfüllt sein. Im Fall Crans-Montana sind zwei Voraussetzungen relevant: Es muss die Gefahr bestehen, dass die Verdächtigen fliehen oder dass sie Beweise vernichten und Druck auf andere Personen ausüben könnten – damit diese zum Beispiel in ihrem Sinne aussagen. Man spricht von Verdunkelung.

Können die Verdächtigen Beweise vernichten? Laut Medienberichten ist dies bereits geschehen: Das Betreiberpaar soll noch in der Unglücksnacht Profile in den sozialen Medien gelöscht haben. Der Zürcher Rechtsanwalt und Strafverteidiger Boris Etter sieht auch deshalb den Entscheid, auf Untersuchungshaft zu verzichten, kritisch: «Diese Löschungen sind ein Argument dafür, dass Verdunkelungsgefahr besteht. Zudem sind die Verdächtigen verheiratet. Da besteht schon per se die Gefahr, dass sie sich absprechen», sagt Etter. Auch könnten die Verdächtigen zum Beispiel Angestellte ihrer Bar beeinflusst und weitere Beweismittel beseitigt haben. Etwas weniger kritisch sieht es David Zollinger, auch er Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Zürich. Die Verdächtigen seien einvernommen worden: «Ich vermute, dass sie sich dabei nicht gross widersprochen haben und dass sie kooperieren.» Wohl deshalb habe die Staatsanwaltschaft keine Verdunkelungsgefahr gesehen. Zudem würden unzählige Handyvideos den Tathergang dokumentieren.

Wie gross ist die Fluchtgefahr? Strafverteidiger Zollinger sieht durchaus eine Fluchtgefahr. Dies, weil die Verdächtigen französische Staatsbürger sind. Nach seiner Einschätzung wäre Untersuchungshaft in diesem Fall wohl möglich gewesen: «Die Wahrscheinlichkeit, dass das Zwangsmassnahmengericht einen Antrag auf Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr genehmigt hätte, ist nicht gering.»

Was sagt die Walliser Staatsanwaltschaft? Die Staatsanwaltschaft schrieb am Sonntag, es bestünden keine Anhaltspunkte für eine Flucht der Beschuldigten. Auch die Verdunkelungsgefahr komme nicht in Betracht. Auf Fragen von SRF zur genaueren Begründung hat die Staatsanwaltschaft nicht reagiert.

Könnte der Kanton Wallis das Strafverfahren abgeben? Strafverteidiger Boris Etter schliesst nicht aus, dass auch Behörden selbst in den Fokus der Ermittlungen geraten könnten – etwa wegen Versäumnissen bei Kontrollen. In diesem Fall stelle sich die Frage, ob man das Verfahren an eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt aus einem anderen Kanton übertragen sollte. So liesse sich der Anschein von Befangenheit oder Interessenskonflikten vermeiden.

Echo der Zeit, 5.1.2026, 18 Uhr

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