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Tragödie in Crans-Montana Diese juristischen Fragen stellen sich jetzt

Vier Tage nach der Brandkatastrophe stellen sich zunehmend juristische Fragen. Wer trägt die Schuld an der Tragödie? Wer muss Verantwortung übernehmen? Und wer zahlt den Opferfamilien Entschädigungen?

Am Samstagnachmittag gab die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis bekannt, dass sie eine Strafuntersuchung gegen das Betreiber-Paar der Bar «Le Constellation» eröffnet hat. Zudem hat auch die Gemeinde Crans-Montana eine Zivilklage eingereicht.

Frage der Haftung und Entschädigung

Gleichzeitig ist denkbar, dass die Gemeinde auch selbst in den Fokus der Ermittlungsbehörde kommen könnte. Vor allem wenn diese zum Schluss kommen sollte, dass die Gemeinde beispielsweise die Brandschutzkontrollen vernachlässigt hat.

In diesem Fall müssten sich aber wohl nicht die für die Kontrollen zuständigen Einzelpersonen verantworten, sondern die Gemeinde als Ganzes, im Sinne der Staatshaftung. Das schreibt Raphaela Cueni, Assistenzprofessorin für Verwaltungsrecht an der Universität St. Gallen, auf Anfrage von SRF. Eine direkte Haftung für allenfalls fehlbare kontrollierende Personen sieht das Gesetz nicht vor.

Wir müssen über eine Regelung diskutieren, die den Opfern und Geschädigten rasch hilft.
Autor: Rolf Steinegger Rechtsanwalt

Eine weitere juristische Frage ist: Von wem und wann haben die Opfer der Brandkatastrophe Anspruch auf Entschädigung? Für den Berner Rechtsanwalt Rolf Steinegger ist klar: «Wir müssen über eine Regelung diskutieren, die den Opfern und Geschädigten rasch hilft.»

Menschenmenge bei Gedenkveranstaltung mit Kerzen und Blumen.
Legende: Gedenkstätte am Unglücksort in Crans-Montana: In der Bar «Le Constellation» starben in der Silvesternacht 40 Menschen bei einem Brand. REUTERS/Lisa Leutner

Dabei denkt er an einen Entschädigungsfonds, der jetzt geäufnet werden sollte – von den Betreibern der Bar und ihren Versicherungen, wie auch von der Gemeinde und dem Kanton – und zwar unabhängig vom Ausgang der Strafverfahren. Auch wenn sie alle juristisch freigesprochen würden, stünden sie aus seiner Sicht nach dieser Tragödie gleichwohl moralisch in der Pflicht. «Es ist eine Art soziale Aufgabe und Verpflichtung: Wie kann den Opfern und ihren Angehörigen rasch geholfen werden, ohne sie einem langjährigen, völlig unsicheren Verfahren auszusetzen?», so Steinegger.

Zuständigkeit bei Opferhilfe

Bei der Gründung dieses Fonds sollte laut Steinegger das Bundesamt für Justiz die Führung übernehmen und zwischen den Parteien vermitteln. Auf Anfrage sagt Ingrid Ryser vom Bundesamt für Justiz, dass dies aktuell nicht vorgesehen sei. Sie verweist dafür auf das Schweizer Opferhilfegesetz, das Opfern von Straftaten Entschädigungen zugestehe – und dieses Gesetz gebe den Ablauf hierfür genau vor: «Ganz konkret ist es wichtig, die Ergebnisse des Strafverfahrens abzuwarten und wann und in welcher Form die Bestimmungen des Opferhilfegesetzes zur Anwendung kommen.»

Es ist wirklich beeindruckend, wie der Kanton Wallis diese Situation meistert.
Autor: Ingrid Ryser Mediensprecherin Bundesamt für Justiz

Für die Opferhilfe zuständig seien letztlich die Kantone, sagt Ryser. Sie betont, dass der Kanton Wallis direkt nach der Katastrophe viele Sofortmassnahmen eingeleitet habe. «Wir sind stetig mit dem Kanton Wallis und den Opferberatungsstellen in Kontakt. Und es ist wirklich beeindruckend, wie der Kanton Wallis diese Situation meistert.»

Und sollten der Walliser Opferhilfe aufgrund der Vielzahl der Geschädigten die Mittel ausgehen, gäbe es die Möglichkeit, auf den Bund zuzukommen. «Das Opferhilfegesetz sieht tatsächlich vor, dass der Bund die Kantone für deren Leistungen im Rahmen der Opferhilfe entschädigen kann, wenn sie ausserordentlich hohe Ausgaben haben im Bereich der Opferhilfe aufgrund ausserordentlicher Ereignisse», erklärt Ryser.

Darüber müsste dann das Parlament entscheiden.

Echo der Zeit, 4.1.2026, 18 Uhr

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