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Kampfjet F-35 gibt weiter zu reden
Aus Echo der Zeit vom 30.09.2021. Bild: Keystone
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Kauf neuer Kampfjets Vernichtung von Kampfjet-Akten: Das sagt das Gesetz

Darum geht es

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Verschiedene Hersteller wollten der Schweiz ihren Kampfjet verkaufen: Der Bundesrat entschied sich für den F-35 aus den USA. Ein Milliardengeschäft. Brisant dabei ist: Das Bundesamt für Rüstung wollte die Unterlagen der unterlegenen Bewerber im Beschaffungsverfahren vernichten lassen, zeigen SRF-Recherchen. Kritikerinnen und Kritiker im Parlament sagen: So würde eine nachträgliche Überprüfung des Kampfjet-Entscheids verunmöglicht. Das Archivierungsgesetz schreibt zudem eine Aufbewahrung vor – Rüstungsverträge können jedoch Ausnahmen vorsehen.

    Armasuisse wolle die Daten der unterlegenen Anbieter des Programms Air2030 zurückgeben oder vernichten, und dies ohne Verzug. Das berichten verlässliche Quellen aller unterlegenen Kampfjetanbieter gegenüber SRF. Auch die Zeitung «La Liberté» hat darüber berichtet.

Das habe sie überrascht, teilen die Anbieter mit. Einige haben abgelehnt, aber nicht alle. Dass Armasuisse die Verwendung der Daten mit den Flugzeugherstellern thematisierte, bestätigt auch die Einladung zum Abschlussgespräch, in die SRF Einsicht erhielt. Wenn die Armasuisse tatsächlich Akten eliminieren wolle, so sei das ein «Skandal», sagt die Grüne Marionna Schlatter von der sicherheitspolitischen Kommission.

«Die Aufgabe des Parlaments ist es, zu prüfen, ob diese Evaluation und auch diese Beschaffung sauber abläuft. Wenn diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, können wir der Funktion nicht gerecht werden.»

Bundesamt für Rüstung widerspricht

Die Armasuisse bestreitet, Akten frühzeitig vernichten zu wollen. Ihre Anfrage habe sich nur auf militärisch klassifizierte Daten bezogen, und diese würden bis zur Vertragsunterzeichnung aufbewahrt, also bis nachdem das Parlament und allenfalls die Bevölkerung dem Kauf der Kampfjets zugestimmt haben. Alle anderen Daten, wie zum Beispiel die finanziellen Angebote, seien nicht betroffen, so das Bundesamt.

Die Aussagen beider Seiten gehen also auseinander. Als Nächstes wird sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit dem Thema befassen, wie Mitte-Nationalrat Niccolo Paganini, Präsident der Subkommission der GPK, bestätigt. Falls Daten tatsächlich verschwinden würden, sei das problematisch: «Vielleicht gibt es noch eine Volksinitiative gegen den Entscheid. So lange muss man das Verfahren nachvollziehen können.»

Die Kampfjetbeschaffung wird momentan von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) überprüft. Sie untersucht das Risikomanagement beim Programm Air2030. Die EFK möchte aktuell nicht Stellung nehmen.

Ihre Arbeit dürfte aber erschwert werden, wenn Daten fehlen. SVP-Nationalrat Pirmin Schwander ist Präsident der Finanzdelegation, die den Finanzhaushalt des Bundes überwacht. Er erklärt: «Wenn die Kosten ins Uferlose gehen, müssen wir das untersuchen können und dann allfällige Lehren ziehen für die Zukunft.» Deshalb sollten die Unterlagen aus dem Auswahlverfahren bis zum Schluss aufbewahrt werden. Und das heisse: «Bis das letzte Flugzeug in der Schweiz aufgenommen worden ist.»

Aufbewahrung bis Auslieferung

Wenn es um die Datenaufbewahrung geht, so muss sich die Bundesverwaltung an gesetzliche Vorschriften halten. Andreas Stöckli, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, sagt: «Grundsätzlich ist es so, dass Behörden der Bundesverwaltung amtliche Unterlagen aufbewahren müssen. Und das betrifft natürlich auch Unterlagen im Rahmen von öffentlichen Beschaffungsverfahren.»

Grundsätzlich ist es so, dass Behörden der Bundesverwaltung amtliche Unterlagen aufbewahren müssen. Und das betrifft natürlich auch Unterlagen im Rahmen von öffentlichen Beschaffungsverfahren.
Autor: Andreas Stöckli Rechtsprofessor

Falls die Behörden die Unterlagen nicht mehr wollten, müssten sie diese dem Bundesarchiv zur Aufbewahrung anbieten. So schreibe es das Archivierungsgesetz vor. Bei Rüstungsgeschäften könnten internationale Abkommen allerdings Ausnahmen davon vorsehen, sagt Stöckli.

Das ist bei der Kampfjetbeschaffung der Fall. Doch auch dann wäre die Datenvernichtung verfrüht: Beim letzten Kampfjetkauf kontaktierte das VBS die unterlegenen Anbieter erst mit dieser Anfrage, nachdem er vom Parlament bewilligt worden war. Und das wird erst 2022 so weit sein.

Echo der Zeit, 30.09.2021, 18:00 Uhr

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