- Das Nationalratsbüro hat sich gegen eine Disziplinarmassnahme gegen den SVP-Nationalrat Roger Köppel entschieden.
- Köppel wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen publik gemacht zu haben und so das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben.
- Es gab keine handfeste Beweise, dass Köppel das Kommissionsgeheimnis materiell und bewusst verletzt hat.
Dem Zürcher Nationalrat wird vorgeworfen, im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben. Damit habe er das Kommissionsgeheimnis verletzt.
Im Podcast berichtete er über eine Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau. Dabei soll der russische Inlandsgeheimdienst wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt haben.
Informationen aus anderer Quelle
In der Anhörung durch das Büros hat der Zürcher SVP-Nationalrat aber geltend gemacht, dass er die Informationen bereits vor dem Erhalt des Kommissionsdokuments aus anderer Quelle bekommen hat.
Köppel habe als Journalist ausserdem das Recht, die Quelle seiner Information nicht zu nennen, schrieb das Büro in der Mitteilung. Aus diesem Grund sei es dem Büro nicht ohne Zweifel möglich, nachzuweisen, dass Köppel das Kommissionsgeheimnis «materiell und bewusst verletzt» habe.
Köppel habe zudem «glaubhaft dargelegt», dass er die Umstände bedauere und künftig sorgfältiger vorgehen wolle.
So entschied sich das Nationalratsbüro mit acht zu vier Stimmen bei einer Enthaltung, auf eine Disziplinarmassnahme zu verzichten. Allerdings werde das Büro im Wiederholungsfall Massnahmen beschliessen. Denn laut dem Nationalratsbüro lässt das Verhalten Köppels die nötige Sensibilität für die Klassifikation von Dokumenten vermissen.