- Aus dem Amt geschiedene Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichter sollen künftig bei der beruflichen Vorsorge keine Privilegien mehr haben.
- Die zuständige Nationalratskommission will das Ruhegehalt abschaffen und Magistratspersonen wie andere Versicherte behandeln, teilten die Parlamentsdienste mit.
- Mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) für eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Rémy Wyssmann (SVP/SO) ausgesprochen.
Das Ruhegehalt entspricht der halben Besoldung im Amt. Bei einem Bundesratslohn von aktuell rund 460'000 Franken ergibt sich also ein Ruhegehalt von rund 230'000 Franken. Dieses Geld erhalten ehemalige Magistratspersonen jedoch nur, falls sie nach ihrem Rücktritt keiner anderen lukrativen Tätigkeit nachgehen.
Als Nächstes befindet die Schwesterkommission des Ständerats darüber. Nach Ansicht einer knappen Mehrheit der SPK-N sind die Privilegien der Magistratspersonen bezüglich ihrer Vorsorgeleistungen gegenüber der Bevölkerung kaum zu rechtfertigen.
Es sei deshalb eine Lösung zu suchen, welche üblichen Versicherungslösungen entspreche. Nach Ansicht der Minderheit ist die geltende Regelung beizubehalten, weil nur so die Unabhängigkeit der Magistratspersonen garantiert werden könne.