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Magistraten im Ruhestand Ständerat schiebt nachträglichen Gehaltsforderungen einen Riegel

  • Ehemalige Bundesräte sollen nicht mehr automatisch bis an ihr Lebensende ein Ruhegehalt erhalten. Dieser Meinung ist der Ständerat.
  • Er will das System überarbeiten lassen. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie eine moderne Gehaltsordnung aussehen könnte.
  • Derzeit erhalten ehemalige Bundesräte und Bundesrätinnen ein Ruhegehalt von rund 220'000 Franken, sofern sie nach ihrem Rücktritt keiner anderen lukrativen Tätigkeit nachgehen.

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Aus dem Archiv: Rente für Blocher – Veto der Finanzdelegation
Aus Tagesschau vom 02.09.2020.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 51 Sekunden.

Das Besoldungs- und Ruhegehaltssystem für Mitglieder der Landesregierung soll ersetzt werden. Die kleine Kammer hat dazu ein Postulat von Peter Hegglin (CVP/ZG) überwiesen. Sie hiess es diskussionslos gut.

Hintergrund ist namentlich die Kontroverse um die Ruhegehalts-Nachforderungen von alt Bundesrat Christoph Blocher (SVP). Dieser hatte 13 Jahre nach seiner Nicht-Wiederwahl in das Gremium ein Ruhegehalt gefordert, nachdem er zuerst darauf verzichtet hatte. Künftig soll die nachträgliche Auszahlung solcher Gehälter nicht mehr möglich sein.

Berechnung nicht mehr zeitgemäss

Weil gewählte Personen nach dem Rücktritt oder einer Abwahl kein Einkommen und keine Rente mehr haben, enthält die aktuelle Regelung ein Ruhegehalt. Dieses erhalten Magistraten bereits vor dem ordentlichen Pensionsalter und bis an ihr Lebensende. Dafür sind sie während ihrer Amtszeit nicht in der Vorsorgeeinrichtung des Bundes versichert.

Mit dem Postulat wolle er nicht nur die Frage um nachträgliche Bezüge von Ruhegehältern geregelt haben, betonte Hegglin. Der Bundesrat solle eine insgesamt moderne Gehaltsordnung für Magistratspersonen vorschlagen.

Christoph Blocher
Legende: Ehemalige Bundesräte und Bundesrätinnen erhalten ein Ruhegehalt in der Höhe des halben Lohnes, also rund 220'000 Franken. Blocher hatte nachträglich seinen Anspruch darauf geltend gemacht. Keystone

Das heutige Besoldungs- und Ruhegehaltssystem gilt seit 1989 und sei veraltet, so der Postulant. Es entspreche nicht mehr den heutigen Arbeitsmarkt- und Lebensbedingungen. So sei es etwa nicht mehr möglich, eine gerechte Anrechnung des Ersatzeinkommens zur Reduktion der Ruhegehälter vorzunehmen. Zudem gebe es keine Bestimmungen über die Behandlung von Kapitalbezügen als Ersatzeinkommen.

SRF 4 News, 09.12.2020, 10:00 Uhr;

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