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Keine Quersubventionierungen Finma interveniert wegen Provisionen

Weil unter anderem die Finma eingriff, muss die Visana im heiklen Bereich der Provisionen ihre Rechnung korrigieren.

Sie rufen an, kommen nach Hause und verkaufen Krankenversicherungen: Versicherungsmakler. Sie bekommen dafür von den Krankenkassen Provisionen.

Doch diese sind umstritten; im Bundeshaus kursieren mehrere Vorstösse für eine Begrenzung der Provisionen. Nun wird bekannt: Eine grosse Versicherung musste just im heiklen Bereich der Provisionen ihre Rechnung korrigieren, weil die Aufsichtsbehörden, darunter die Finanzmarktaufsicht (Finma), eingriffen.

Schärfere Regeln werden diskutiert

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Das Thema Begrenzung der Provisionen wird die Politik weiterhin beschäftigen. Noch in dieser Wintersession berät der Ständerat Vorstösse, die im Bereich der Provisionen schärfere Regeln verlangen.

Krankenkassen müssen Grund- und Zusatzversicherungen scharf trennen; es darf kein Geld vom einen in den anderen Bereich verschoben werden. Dieses Prinzip soll die Visana verletzt haben: Sie hat nach Auffassung der Finma Provisionen für Grundversicherungen im Zusatzversicherungsbereich abgerechnet.

Wenn wir Hinweise haben, dass mit Provisionen nicht korrekt umgegangen worden ist, dann gehen wir auf die entsprechenden Versicherer zu.
Autor: Tobias Lux Finma-Sprecher

Eine solche Vermischung sei ganz allgemein unzulässig, sagt Finma-Sprecher Tobias Lux: «Wenn wir Hinweise haben, dass mit Provisionen nicht korrekt umgegangen worden ist, dann gehen wir auf die entsprechenden Versicherer zu und lassen uns erklären, wie mit den Provisionen umgegangen wird. Und wenn das nicht korrekt gelaufen ist, dann haben wir auch schon Korrekturen verlangt.»

Die Visana-Gruppe musste also auf Anweisung der Finma wie auch des Bundesamts für Gesundheit (BAG) über die Bücher, wie die Versicherung selber bestätigt.

Es geht um 5,3 Millionen Franken. Diesen Betrag soll die Visana 2016 für Provisionen im Grundversicherungsbereich bezahlt haben. Die Versicherung wies aber ursprünglich für 2016 null Franken für Provisionen aus, wie die Übersicht über die Betriebsrechnungen der Versicherer auf der BAG-Webseite zeigt. Seit 2016 müssen Versicherer ihre Vermittlerprovisionen von Gesetzes wegem gesondert ausweisen.

Wie nun die BAG-Übersicht über die Betriebsrechnungen zeigt, muss die Visana-Gruppe einen Gesamtbetrag von 5,3 Millionen Franken auf Geheiss der Aufsicht nachträglich im Grundversicherungsbereich der Rechnung 2017 belasten.

Die Visana will offenbar etwas verschleiern.
Autor: Prisca Birrer-Heimo Konsumentenschützerin und SP-Nationalrätin

Warum wies die Versicherungsgruppe die 5,3 Millionen nicht von Anfang an im Grundversicherungsbereich aus? Konsumentenschützerin und SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo hat einen Verdacht: «Sie will offenbar etwas verschleiern. Das ist ganz klar fehlende Transparenz: In der Grundversicherung sind diese Provisionen verpönt – und offenbar will man das verstecken.»

Wir haben uns wie immer an die üblichen Vorgaben gehalten – dann gab es plötzlich während dem Jahr 2017 neue Vorgaben.
Autor: Stephan Wilms Visana-Finanzchef

Wollte die Visana tatsächlich etwas verheimlichen? «Nein», sagt Visana-Finanzchef Stephan Wilms. «Wir haben uns wie immer an die üblichen Vorgaben gehalten, die auch genehmigt waren. Dann gab es plötzlich während dem Jahr 2017 neue Vorgaben, die wir dann umgesetzt haben. Entsprechend haben wir unsere Buchführung beziehungsweise Zuteilung der Provisionen geändert», sagt er zu SRF.

Quersubventionierungen generell untersagt

Die Visana stand just 2017 wegen besonders hoher Provisionen öffentlich in der Kritik. Das löste eine erneute Debatte über solche Zahlungen aus. Just da hat auch die Aufsicht interveniert. Das sei «plötzlich» geschehen, wie sich der Visana-Finanzchef ausdrückt – also nachdem die Aufsicht dieselbe Rechnungspraxis in den Jahren zuvor stets akzeptiert habe.

Wollte die Aufsicht demzufolge ein Zeichen setzen, dass sie im Bereich der Provisionen aktiv ist? Erfolgte der Eingriff also aus politischen Motiven? Die Finma bestreitet dies: Die Vorgaben zu Provisionen hätten sich schon seit Jahren nicht geändert.

Generell seien Quersubventionierungen zwischen dem Grund- und dem Zusatzversicherungsbereich gesetzlich untersagt. Dies gelte schon seit Jahren.

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