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Wie wirksam sind Wirtschaftssanktionen?
Aus Echo der Zeit vom 23.10.2018. Bild: Colorbox
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Keine systematische Kontrolle So wirksam sind Wirtschaftssanktionen wirklich

Beim Vollzug von Sanktionen gibt es in der Schweiz beachtliche Lücken. Das zeigt ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission.

Insgesamt setze die Schweiz Sanktionen gut um, sagt der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder. Er vertritt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) in dieser Frage. Es gebe aber auch Mängel, das wolle er nicht verschweigen. «Es gibt Mängel im Vollzug, und es gibt Mängel bei der Überwachung und Steuerung.» Das ergab ein Bericht der parlamentarischen Verwaltungskontrolle, der im Auftrag der GPK erstellt wurde.

Das Seco nützt Instrumente zur Kontrolle nicht oder zu wenig aus.
Autor: Joachim Eder Ständerat (FDP/ZG)

Er besagt, das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kontrolliere nur bei konkreten Verdachtsmomenten. Und es unterlasse es, etwa die Zollstatistik systematisch zu analysieren, um festzustellen, wohin welche Güter exportiert werden. Eder sagt: «Das Seco nützt Instrumente zur Kontrolle nicht oder zu wenig aus. Es gibt zum Beispiel, um es konkret zu sagen, keine unangemeldeten Kontrollen vor Ort. Und das sollte nicht passieren.»

Umgehungsgeschäfte verhindert

Falls die UNO Sanktionen verhängt, schliesst sich die Schweiz ihnen an. Bei EU-Sanktionen hingegen entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall. So hat er die Sanktionen, die die EU gegen Russland verhängte, nicht übernommen.

Er erliess mit der Ukraine-Verordnung aber Bestimmungen, die verhindern sollen, dass EU-Firmen via die Schweiz diese Sanktionen umgehen. Verschiedentlich wurde vermutet, dass dies dennoch geschah. Hier gibt die GPK Entwarnung. Sie hat keine Anhaltspunkte für Umgehungsgeschäfte.

Eber ist erleichtert: «Das ist natürlich beruhigend, dass diese Vermutungen, die man uns gegenüber seinerzeit geäussert hat, nicht eingetroffen sind.»

Probleme bei der Zollabfertigung

Doch der Bericht der parlamentarischen Verwaltungskontrolle stellt im Zusammenhang mit der Ukraine-Verordnung andere Mängel fest. Als sie erlassen wurde, wurden die Zollbeamten nicht informiert. Sie kontrollierten deshalb nicht, ob die Sanktionen eingehalten wurden. Zudem enthält die Verordnung ein Exportverbot von gewissen Gütern auf die Krim.

Weil die Krim von Russland annektiert wurde und somit kein Land ist, kann der Zoll nicht feststellen, ob Lieferungen dorthin gehen. Der Bericht deckte einzelne Verstösse gegen die Sanktionen auf und fand zahlreiche weitere Fälle, die Verstösse vermuten lassen.

Es war politisch nicht denkbar, auf jegliche Massnahmen gegenüber der Krim zu verzichten.
Bericht der parlamentarischen Verwaltungskontrolle

Zudem habe das Wirtschaftsdepartement schon beim Erlass der Ukraine-Verordnung gewusst, dass ihre Umsetzung schwierig würde. Sie erliess sie aber dennoch, weil es «politisch nicht denkbar war, auf jegliche Massnahmen gegenüber der Krim zu verzichten», steht darin.

Seco soll Kontrollen verbessern

Die GPK empfiehlt dem Seco, die Einhaltung der Sanktionen besser zu überwachen, indem es diese stärker koordiniert, bessere Daten beschafft und diese systematischer auswertet. Das Seco nimmt zum Bericht keine Stellung.

Der Bundesrat soll bis im Januar darlegen, wie er die Umsetzung von Sanktionen verbessern will. Es geht dabei auch darum, Reputationsrisiken zu mindern. Denn wenn bekannt wird, dass über die Schweiz internationale Sanktionen umgangen werden können, so schädigt das den Ruf des ganzen Landes.

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