- Die Wahl eines neuen Bundesanwaltes oder einer neuen Bundesanwältin wird verschoben.
- Die Gerichtskommission hat beschlossen, die Stelle für den Bundesanwalt erneut auszuschreiben.
- Auch in der zweiten Bewerbungsrunde konnte sich keine Kandidatin oder Kandidat durchsetzen.
- Das hat die parlamentarische Gerichtskommission nach der Anhörung von drei Kandidierenden entschieden.
Die Gerichtskommission habe dies nach ausgiebiger Diskussion so entschieden, sagte ihr Präsident, Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR), in Bern vor den Medien. Er sei guter Hoffnung, sagte Caroni, für einen dritten Wahl-Anlauf in der Sommersession eine geeignete Kandidatin oder einen Kandidaten zu finden.
Die Wahl hätte am 17. März in der Frühjahrssession über die Bühne gehen sollen. Der dritte Anlauf könnte nun in der Sommersession stattfinden, wie Caroni sagte.
Auch zweite Bewerbungsrunde scheitert
Die Kandidatinnen und Kandidaten einer ersten Bewerbungsrunde waren bei der Gerichtskommission bereits zuvor durchgefallen. Zwischenzeitlich wurde sogar eine Anhebung der Altersgrenze für das Amt des Bundesanwalts in Erwägung gezogen, um das Kandidatenfeld etwas zu öffnen.
Auf die zweite Ausschreibung der Bundesanwaltsstelle hatten sich dann erneut vier Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet, wovon die drei Kandidaten Maria-Antonella Bino, Félix Reinmann und Lucienne Fauquex zur zweiten Bewerbungsrunde eingeladen wurden. Doch bei keiner der Kandidierenden habe sich eine Mehrheit der Gerichtskommission vorstellen können, dass das «unsere Kandidatur» sei. Auch ein Zweiervorschlag habe keine Mehrheit gefunden.
«Juristisches Knowhow nicht das Problem»
Der Kommission sei es wichtig, dass die Kandidatin oder der Kandidat die hohen Anforderungen an das Amt allesamt erfülle. Juristisches Knowhow sei nicht das Problem. Hinzu komme Menschliches und die Führung des Amtes.
Dass es noch keine Lösung gebe, sei nicht allzu schlimm, sagte Caroni. An der Spitze der Bundesanwaltschaft gebe es seit 1. September eine funktionierende Lösung. Derzeit leiten die beiden stellvertretenden Bundesanwälte die Bundesanwaltschaft gemeinsam. Die Kommission wolle einen breit getragenen Entscheid, keine hauchdünne Entscheidung.
Noch keine Lauber-Nachfolge in Sicht
Bundesanwalt Michael Lauber hatte im vergangenen Sommer seinen Rücktritt angeboten, als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses bestätigte die Vorwürfe der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gegen Lauber teilweise. Wegen des Amtsenthebungsverfahrens geriet er zunehmend unter Zugzwang.