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Keine Verwahrung für «Carlos» Das Urteil als letzte Chance

Zunächst kann Brian aufatmen: Dem jungen Straftäter, der 2013 als «Carlos» schweizweit bekannt wurde, bleibt die ordentliche Verwahrung erspart. Der Staatsanwalt hatte die Verwahrung gefordert, weil das Risiko sehr hoch sei, dass Brian in Freiheit rückfällig werden und erneut Menschen schwer verletzen könnte.

Therapie als letzter Strohhalm

Dem stimmte das Gericht in seinem Urteil grundsätzlich zu. Es betonte, dass es sich um ernste Gewaltdelikte handle, für die Brian geradestehen müsse. Die Zeit der Jugendstrafen sei definitiv vorbei. Trotzdem gab es dem jungen Mann mit der Anordnung einer stationären Massnahme nochmal eine Chance – vielleicht seine letzte.

Mit der sogenannten «kleinen Verwahrung» ist es für Brian möglich, seine psychische Erkrankung therapieren zu lassen. In der ordentlichen Verwahrung wäre dies ausgeschlossen. Damit öffnet das Gericht eine Tür für Brian. Denn er befindet sich seit Jahren in einem Teufelskreis: Er verhält sich renitent und unkooperativ im Gefängnis, worauf die Justiz mit Sanktionen reagiert, was bei Brian die Aggressionen nur noch steigert. Aus dieser Spirale müsse Brian ausbrechen können, so das Gericht – und mit der Therapie gibt es Brian die Möglichkeit dazu.

Keine «Kuscheljustiz»

Gleichzeitig berücksichtigt das Urteil das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung: Solange Brian als rückfallgefährdet gilt, bleibt er in Haft, denn der Therapieerfolg wird alle fünf Jahre überprüft und die stationäre Massnahme allenfalls verlängert. Damit ist sichergestellt, dass Brian keine Gefahr für die Bevölkerung ist.

Damit hat das Gericht beinahe ein salomonisches Urteil gefällt: Es verhätschelt den Gewalttäter Brian nicht, gibt ihm aber gleichzeitig die Chance, sein Verhalten zu ändern.

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