Die Pandemie traf auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der Stadt Zürich ziemlich unvorbereitet. Die Kesb wurde zu Beginn durch eine Welle von zusätzlichen Anfragen gefordert: Viele getrennt lebende Eltern hätten sich Sorgen gemacht wegen des Besuchsrechts des anderen Elternteils.
Sollen die Kinder überhaupt noch den Papi besuchen oder ist das zu gefährlich, fragten sich etwa geschiedene Mütter. Für Michael Allgäuer, den Präsidenten der Kesb der Stadt Zürich, war die Antwort klar: «Wir mussten die Eltern dahingehend beraten, dass sie diese Besuche weiterführen. Es ist wichtig für die Kinder, dass hier Kontinuität herrscht und nicht aus Angst den Kindern geschadet wird.»
Die Pandemie als Ausrede
Gerade beim Besuchsrecht habe sich gezeigt, dass die Pandemie in vielen Fällen schwierige Familiensituationen verschärft habe.
So hätten getrennte oder geschiedene Eltern das Virus auch als Argument genutzt, um dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin etwas zuleide zu tun, sagt der Kesb-Präsident: «Bei einer Mutter, die häufig beruflich unterwegs ist, sagte der Vater, er wolle ihr das Kind nicht mehr geben, weil es zu gefährlich sei. Da mussten wir versuchen zu vermitteln. Das war eine anspruchsvolle Aufgabe.»
Draht zum Kind verloren
Die 100 Mitarbeitenden der Stadtzürcher Kesb hätten also viele einzelne Lösungen suchen müssen. Auch sonst habe die Pandemie in einigen Fällen wie ein Brennglas gewirkt, das bestehende Konflikte verstärkte.
Michael Allgäuer erzählt das Beispiel einer 14-jährigen Sek-Schülerin, die schon länger ein schwieriges Verhältnis zu ihren Eltern hatte. Die Jugendliche war während der Schulschliessung im Frühling 2020 sehr oft draussen mit Kolleginnen unterwegs.
Als dann die Schule wieder begann, habe sie sich überhaupt nicht mehr engagiert. Ihre Leistungen wurden immer schlechter, sagt Allgäuer: «Die Mutter hat uns erzählt, dass ihr die Tochter in dieser Zeit wie entglitten ist. Sie hat 100 Prozent gearbeitet und hatte wenig Zeit. Da ist der Kontakt ganz verloren gegangen. Wir mussten diese junge Frau in einem Heim platzieren, weil sie nicht mehr zu den Eltern wollte.»
Dies sei ein typischer Fall, der durch die aussergewöhnliche Coronasituation verschärft worden sei, hält der Fachmann fest.
Diese Beispiele zeigen, wie die Pandemie die anspruchsvolle Arbeit des Kindes- und Erwachsenenschutzes noch anspruchsvoller gemacht hat. Aber glücklicherweise seien die Fallzahlen nicht explodiert, so Allgäuer.