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Ketten-Honorarverträge Heikle Praxis mit externen Mandaten beim VBS

Die interne Revisionsstelle des VBS rügt die Verteidigungssparte des Departements für ihren Umgang mit externen Mandaten. Dies zeigt ein neuer Bericht, der SRF Investigativ vorliegt.

«Insgesamt erkennen wir bei der aktuellen Praxis Handlungsbedarf», schreibt die interne Revisionsstelle des VBS in ihrem Bericht. Es geht um sogenannte Honorarverträge – also um Arbeiten, die gegen Bezahlung eines Honorars an Personen ausserhalb der Bundesverwaltung vergeben werden, weil diese mit eigenem Personal nicht abgedeckt werden können.  

Ketten-Honorarverträge seit 2012

Grundsätzlich beinhalten Honorarverträge kurze, befristete und klar definierte Aufträge. Laut dem Bericht der Revisionsstelle hat die Gruppe Verteidigung des VBS in den letzten Jahren mit den gleichen Personen wiederkehrend Honorarverträge abgeschlossen. «In Einzelfällen stehen die Honorarbeziehenden bereits seit 2012 im Dienst der Gruppe», so die Revisionsstelle.

Ketten-Honorarverträge können nach geltender Rechtssprechung als gezielte Umgehung einer Anstellung interpretiert werden.
Bericht der Revisionsstelle des VBS

Das Problem? Die Verkettung von Honorarverträgen ist ein starkes Indiz dafür, dass de facto ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. «Ketten-Honorarverträge können nach geltender Rechtssprechung als gezielte Umgehung einer Anstellung interpretiert werden», wird im Bericht gewarnt.

Anders als Arbeitsverträge enthalten Honorarverträge nämlich keine Regelungen zu Ferien, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Kündigungsschutz. Schon das Bundesverwaltungsgericht hatte die Praxis des VBS in einem solchen Fall als unzulässig eingestuft.

VBS: «Gruppe Verteidigung arbeitet an Lösungen»

Im Jahr 2021 beschäftigte die Gruppe Verteidigung des VBS gut 460 Honorarbeziehende und zahlte rund 4.8 Millionen Franken aus. Bei den Honorarbeziehenden handelt es sich zum Beispiel um Cyberspezialistinnen oder medizinisches Personal für die Rekrutierungszentren der Armee.

Bei wie vielen Personen mehrere aufeinanderfolgende Honorarverträge abgeschlossen wurden, geht aus dem Bericht nicht hervor. Die Revisionsstelle stellt allerdings klar, dass die Praxis, Ketten-Honorarverträge abzuschliessen, geändert und die Personen festangestellt werden müssen.   

Es ging der Gruppe Verteidigung nie darum, Personen im Auftragsverhältnis schlechter zu stellen als Angestellte.
Stellungnahme VBS

Das VBS schreibt auf Anfrage, es habe nie das Arbeitsrecht umgehen wollen: «Es ging der Gruppe Verteidigung nie darum, Personen im Auftragsverhältnis schlechter zu stellen als Angestellte.» Vielmehr sei in der Vergangenheit beispielsweise eine adäquate medizinische Überprüfung von Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung ohne Honorarverträge nicht möglich gewesen. Die Gruppe Verteidigung sei aber nun daran, Lösungen zu erarbeiten, so das Verteidigungsdepartement weiter.    

Rendez-Vous, 28.12.2022, 12:30 Uhr

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