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Kinder nach Syrien entführt IS-Verdächtiger soll Einreise in die Schweiz verweigert werden

  • Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat ein Einreiseverbot-Verfahren für eine IS-Verdächtige gestartet.
  • Dies kann dem heutigen Bundesblatt entnommen werden.
  • Die Frau hatte sich dem IS angeschlossen und ist heute mit ihren drei Kindern in einem Gefangenenlager in Syrien interniert.
  • Der Bund will die Kinder, die das Schweizer Bürgerrecht haben, zurückführen, fand aber bisher keinen Weg.

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Aus dem Archiv: Schweiz entzieht IS-Anhängerin das Bürgerrecht
Aus Tagesschau vom 02.01.2020.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 57 Sekunden.

Der Bund schreitet in seiner Strategie zum Umgang mit sogenannten Dschihad-Reisenden stetig voran. Nachdem kürzlich der erste Entzug eines Schweizer Bürgerrechts seit dem Zweiten Weltkrieg rechtskräftig geworden ist, folgt in diesem Fall der nächste Schritt: Der in Genf geborenen Frau soll die Rückreise – mittels eines Einreiseverbotes – in die Schweiz verunmöglicht werden.

Nach dem Passentzug ist die Frau heute noch Bürgerin von Frankreich und könnte somit frei in die Schweiz einreisen – sollte sie das Internierungslager in Nordost Syrien verlassen und nach Europa reisen können. Das wollen die Schweizer Behörden scheinbar ausschliessen: Das Fedpol hat das entsprechende Verfahren gestartet.

Öffentliche Aufforderung per Bundesblatt

Nun wird die Frau per veröffentlichter Notifikation im Bundesblatt dazu aufgefordert, sich zu äussern. Der Bund will ihr damit das rechtliche Gehör gewähren. Die Verfügung eines Einreiseverbots könnte danach noch gerichtlich angefochten werden. Einen Weiterzug ans Gericht hätte die Frau auch bereits beim Entzug ihres Schweizer Bürgerrechts anstrengen können; darauf sie hat aber gemäss Recherchen von SRF bewusst verzichtet.

Ein Einreiseverbot, sollte es Rechtskraft erlangen, würde für das Territorium der Schweiz und Liechtensteins gelten, nicht aber für den ganzen Schengen-Raum, da die Frau noch Bürgerin Frankreichs ist.

Kinder sind faktisch ebenfalls betroffen

Die in Genf geborene, heute 30-jährige Frau war 2016 aus der Schweiz ausgereist und nahm, gegen den Willen der beiden Väter, zwei ihrer Töchter mit. In Syrien gebar sie ein weiteres Kind. Heute sind die drei Mädchen knapp zwei, sieben und bald 14 Jahre alt.

Der Passentzug und ein mögliches Einreiseverbot betreffen rein juristisch gesehen einzig die Mutter, nicht die Kinder. Laut dem Bund werde alles unternommen, diese Kinder in die Schweiz zurückzuholen. Praktisch stellen sich aber mehrere Probleme: Die Mutter hält sich innerhalb des Internierungslagers im Nordosten Syriens versteckt, die Kinder sind somit auch für die kurdischen Truppen, die das Lager führen, nicht greifbar. Zudem hat die kurdische Lokalverwaltung stets betont, man sei dagegen, dass Kinder ihren Müttern entrissen würden. Die Herkunftsstaaten sollten die Verantwortung für alle Dschihad-Reisenden aus ihren Gesellschaften wahrnehmen. Auch für die Erwachsenen, sagen kurdische Vertreter.

«Echo der Zeit», 12.2.2020, 18 Uhr; frol

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