- Solothurner Gemeinden dürfen dem Nein-Komitee zum Kita-Gesetz kein Geld zukommen lassen.
- Das Solothurner Verwaltungsgericht hebt einen Beschluss der Gemeindeversammlung von Stüsslingen auf.
- Das sogenannte Kita-Gesetz kommt am 28. September 2025 an die Urne.
- Kernpunkt der Gesetzesänderung ist es, dass jede Gemeinde familienergänzende Kinderbetreuung finanziell unterstützen müsste.
Mit 5'000 Franken wollte die Gemeinde Stüsslingen das Nein-Komitee gegen das Kita-Gesetz unterstützen. Die Gemeindeversammlung der 1300-Einwohner-Gemeinde stimmte dem Antrag des Gemeinderats im Juni zu. Dies deutlich mit 22 zu einer Stimme, bei einer Enthaltung.
Der Gemeinderat von Stüsslingen und mit ihm auch andere Gemeinderäte aus anderen Gemeinden lehnen das Kita-Gesetz ab. Sie wehren sich dagegen, dass die Gemeinden künftig verpflichtet wären, Eltern finanziell zu unterstützen, wenn diese ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Stüsslingen könne sich das nicht leisten, sagt der Gemeindepräsident in der Solothurner Zeitung.
Dass für den Abstimmungskampf Steuergelder an das Nein-Komitee fliessen sollten, geht für das Solothurner Verwaltungsgericht zu weit. Es heisst deshalb eine Abstimmungsbeschwerde gut und hebt den Entscheid der Gemeindeversammlung von Stüsslingen auf. Dies hat zur Folge, dass die 5'000 Franken Steuergeld nicht an das Nein-Komitee überwiesen werden dürfen.
Gemeinderat muss zurückhaltend informieren
Das Verwaltungsgericht urteilt, dass eine Gemeinde sich nur finanziell an einem Abstimmungskampf beteiligen dürfe, wenn sie speziell betroffen wäre, also weit mehr als andere Gemeinden des Kantons. Dies sei beispielsweise bei kantonalen Abstimmungen zu Ortsumfahrungen gegeben. Ob Stüsslingen vom Kita-Gesetz «bei Weitem» mehr betroffen ist, als andere Gemeinden, prüfte das Gericht allerdings gar nicht erst.
Denn ganz grundsätzlich müsse ein Gemeinderat korrekt und zurückhaltend über eine Vorlage informieren. Nur so sei sichergestellt, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner ein unabhängiges Bild von einer Abstimmungsvorlage machen könnten.
Unterstützt eine Gemeinde ein Komitee mit Geld, könne der Gemeinderat nicht sicher sein, dass das Komitee objektiv und zurückhaltend über die Vorlage informiere, so das Verwaltungsgericht.
Eine Ausnahme wäre eventuell möglich, wenn das Komitee vornehmlich aus Gemeinderäten zusammengesetzt wäre. Dies sei aber im aktuellen Fall nicht so, urteilte das Verwaltungsgericht. Deshalb sei die finanzielle Unterstützung nicht zulässig.
Der Gemeinderat von Stüsslingen argumentierte vor Gericht vergebens, dass mit dem Geld nicht zwingend das Nein-Komitee hätte unterstützt werden sollen. Es wäre auch möglich gewesen, die 5'000 Franken Steuergeld für eine eigene Kampagne einzusetzen, z.B. für Inserate oder Flyer.
Dieses Argument liess das Verwaltungsgericht allerdings nicht gelten, weil in der Botschaft zur Gemeindeversammlung klar davon die Rede war, dass das Nein-Komitee in den Genuss der Unterstützung kommen soll.