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Kita-Gesetz Solothurner Gericht sagt: Kein Steuergeld für Abstimmungskampf

  • Solothurner Gemeinden dürfen dem Nein-Komitee zum Kita-Gesetz kein Geld zukommen lassen.
  • Das Solothurner Verwaltungsgericht hebt einen Beschluss der Gemeindeversammlung von Stüsslingen auf.
  • Das sogenannte Kita-Gesetz kommt am 28. September 2025 an die Urne.
  • Kernpunkt der Gesetzesänderung ist es, dass jede Gemeinde familienergänzende Kinderbetreuung finanziell unterstützen müsste.

Mit 5'000 Franken wollte die Gemeinde Stüsslingen das Nein-Komitee gegen das Kita-Gesetz unterstützen. Die Gemeindeversammlung der 1300-Einwohner-Gemeinde stimmte dem Antrag des Gemeinderats im Juni zu. Dies deutlich mit 22 zu einer Stimme, bei einer Enthaltung.

Ortseingangsschild für Stüsslingen mit Hinweis auf eingeschränkten Winterdienst.
Legende: Stüsslingen liegt am Jurasüdfuss zwischen den Städten Olten SO und Aarau AG. SRF

Der Gemeinderat von Stüsslingen und mit ihm auch andere Gemeinderäte aus anderen Gemeinden lehnen das Kita-Gesetz ab. Sie wehren sich dagegen, dass die Gemeinden künftig verpflichtet wären, Eltern finanziell zu unterstützen, wenn diese ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Stüsslingen könne sich das nicht leisten, sagt der Gemeindepräsident in der Solothurner Zeitung.

Das will das Solothurner Kita-Gesetz

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Die Gesetzesänderung will, dass Gemeinden Familien bei der externen Kinderbetreuung unterstützen müssen. Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, Betreuungsgutscheine auszustellen. Diese können die Eltern dann bei Kitas, Tagesfamilien, Horten, etc. einlösen. Im Gegenzug beteiligt sich der Kanton mit 40 Prozent an den Kosten der Gemeinden.

Diverse Solothurner Gemeinden haben bereits heute eine solche Regelung. Andere, vor allem kleinere, unterstützen Familien dagegen bislang nicht finanziell.

Für das neue Kita-Gesetz haben sich die Regierung und eine Mehrheit des Kantonsparlaments ausgesprochen. SP, Grüne, Mitte und GLP befürworten grösstenteils das Gesetz.

Die SVP ist dagegen. Die FDP hat zwar die Nein-Parole beschlossen, allerdings sind diverse FDP-Politikerinnen und Politiker für das neue Gesetz, darunter der Direktor der Solothurner Handelskammer.

Dass für den Abstimmungskampf Steuergelder an das Nein-Komitee fliessen sollten, geht für das Solothurner Verwaltungsgericht zu weit. Es heisst deshalb eine Abstimmungsbeschwerde gut und hebt den Entscheid der Gemeindeversammlung von Stüsslingen auf. Dies hat zur Folge, dass die 5'000 Franken Steuergeld nicht an das Nein-Komitee überwiesen werden dürfen.

Gemeinderat muss zurückhaltend informieren

Das Verwaltungsgericht urteilt, dass eine Gemeinde sich nur finanziell an einem Abstimmungskampf beteiligen dürfe, wenn sie speziell betroffen wäre, also weit mehr als andere Gemeinden des Kantons. Dies sei beispielsweise bei kantonalen Abstimmungen zu Ortsumfahrungen gegeben. Ob Stüsslingen vom Kita-Gesetz «bei Weitem» mehr betroffen ist, als andere Gemeinden, prüfte das Gericht allerdings gar nicht erst.

Denn ganz grundsätzlich müsse ein Gemeinderat korrekt und zurückhaltend über eine Vorlage informieren. Nur so sei sichergestellt, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner ein unabhängiges Bild von einer Abstimmungsvorlage machen könnten.

Holzkiste mit bunten Bausteinen und einem grauen Plastikelefant.
Legende: Diverse Solothurner Gemeinden unterstützen Familien, die ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen, bereits heute. Andere wehren sich dagegen. Keystone/MAXIMILIAN VON KLENZE

Unterstützt eine Gemeinde ein Komitee mit Geld, könne der Gemeinderat nicht sicher sein, dass das Komitee objektiv und zurückhaltend über die Vorlage informiere, so das Verwaltungsgericht.

Eine Ausnahme wäre eventuell möglich, wenn das Komitee vornehmlich aus Gemeinderäten zusammengesetzt wäre. Dies sei aber im aktuellen Fall nicht so, urteilte das Verwaltungsgericht. Deshalb sei die finanzielle Unterstützung nicht zulässig.

Viele Gemeinden unterstützen das Gesetz

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Neben Stüsslingen wollten auch andere Solothurner Gemeinden das Nein-Komitee finanziell unterstützt. Im Nein-Komitee sind neben anderen Politikerinnen und Politikern diverse Gemeindepräsidenten vertreten. Diese stammen aus kleineren Gemeinden wie Etziken oder Wolfwil, aber auch aus grösseren wie Balsthal oder Zuchwil.

Allerdings gibt es auch viele Gemeindepräsidenten, die sich für ein Ja zum Kita-Gesetz einsetzen. So die Stadtpräsidien von Olten, Grenchen und Solothurn, oder die Gemeindepräsidenten von Oensingen und Biberist.

Der Gemeinderat von Stüsslingen argumentierte vor Gericht vergebens, dass mit dem Geld nicht zwingend das Nein-Komitee hätte unterstützt werden sollen. Es wäre auch möglich gewesen, die 5'000 Franken Steuergeld für eine eigene Kampagne einzusetzen, z.B. für Inserate oder Flyer.

Dieses Argument liess das Verwaltungsgericht allerdings nicht gelten, weil in der Botschaft zur Gemeindeversammlung klar davon die Rede war, dass das Nein-Komitee in den Genuss der Unterstützung kommen soll.

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Regionaljournal Aargau Solothurn, 15.08.25, 12:03 Uhr ; 

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