Schuluniformen, Verbote von bauchfreien Shirts oder Kopftüchern: Kleidervorschriften an Schulen und deren Umsetzung sorgen nicht nur aktuell in Genf für Diskussionen.
Ungeliebte Schuluniformen
In vielen Ländern sind Schuluniformen gang und gäbe. Gemäss diversen Studien gibt es denn bei einer einheitlichen Kleidung an der Schule auch weniger Gewalt und Mobbing. In der Schweiz sind Schuluniformen jedoch unüblich und haben traditionell einen schweren Stand.
In Basel gab es 2006 unter grossem medialen Interesse Versuche mit einer modernen Schulbekleidung. Der Pilotversuch auf freiwilliger Basis an der Weiterbildungsschule Leonhard WBS wurde jedoch nach einem halben Jahr nicht weitergeführt, weil die Schülerinnen und Schüler die Kleider schlicht nicht akzeptierten. Auch ein neuer Anlauf mit T-Shirts mit lediglich dem Schullogo verlief nicht erfolgreicher, sodass das Projekt 2009 definitiv eingestellt wurde. Und 2011 haben sich Schülerinnen und Schüler der nationalen Kinderkonferenz denn auch für «ein klares Nein zur Schuluniform» ausgesprochen und die Resolution dem Bundesparlament zugestellt.
Schlabber-Shirts gegen bauchfrei
2017 wurde unter anderem im Kanton Aargau über die Kleidervorschriften an Schulen diskutiert. Verschiedene Schulen erliessen neue Kleidervorschriften und mindestens eine Schule führte «Schlabber-Shirts» für Schüler und Schülerinnen ein, die sich nicht «angemessen» kleideten. Die XXL-Shirts kamen dann aber offenbar selten effektiv zum Einsatz, da sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler meist lieber umgezogen haben, als die XXL-Shirts effektiv anzuziehen.
Das «Schlabber-Shirt» hatte also einen durchaus erwünschten Präventiveffekt. In der Öffentlichkeit und unter der Lehrerschaft war die Massnahme aber wegen des Prangereffekts umstritten. Bauchfreie Shirts, Trainerhosen, Hotpants oder Jups sowie Leggins ohne etwas darüber sind an vielen Schulen in der einen oder andere Form verboten. Sanktionen bei Verstössen gehen vom erwähnten «Schlabber-Shirt» bis zu Abzügen bei der Sozialkompetenz.
Kopftuch – das Bundesgericht hat entschieden
Auch die Frage, ob Schülerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen dürfen, wurde immer wieder hitzig diskutiert. Eine Schule in St. Gallen hat einem muslimischen Mädchen das Tragen eines Kopftuchs verboten. Dieses Verbot wurde bis vor Bundesgericht angefochten, welches 2015 entschied, ein Kopftuchverbot an Schulen sei ein unverhältnismässiger Eingriff in die Religionsfreiheit, die von der Verfassung garantiert werde.