- Die Strafverfolgungsbehörden der Länder im Schengen-Raum sollen Daten effizienter untereinander austauschen können.
- Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft mit den nötigen Gesetzesänderungen an das Parlament überwiesen.
- Die Schweiz passt sich damit der EU an.
Der Bundesrat hat die Botschaft zu den notwendigen Änderungen im Schengen-Informationsaustausch-Gesetz verabschiedet. Damit will er eine von der EU-Kommission im Mai 2023 angepasste Richtlinie umsetzen. Die Schweiz ist assoziiertes Schengen-Mitglied.
In der Vorlage geht es um einen effizienteren Austausch von Informationen. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) als Kontaktstelle soll für Anfragen aus dem Schengen-Ausland rund um die Uhr erreichbar sein für fallrelevante Anfragen, wie der Bundesrat schreibt. Diese Rolle nehme das Fedpol bereits heute wahr. Das soll helfen im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus.
Fristen für Antworten und Stärkung von Europol
Die EU-Richtlinie legt Fristen fest. Diese werden laut Bundesrat bereits grundsätzlich angewendet. Dringliche Anfragen zu Informationen, auf die das Fedpol selbst zugreifen kann, müssen innert acht Stunden beantwortet werden. Muss das Fedpol bei einer Behörde nachfragen, dauert die Frist drei Tage. Und bei nicht dringlichen Anfragen muss die Antwort innert sieben Tagen kommen.
Europol soll mehr Informationen erhalten. Polizeiliche Informationen sollen im Schengen-Raum vorrangig über das von dieser Behörde betriebene Netzwerk für den sicheren Informationsaustausch ausgetauscht werden. In der Vernehmlassung sei das Vorhaben mehrheitlich begrüsst worden, schreibt der Bundesrat.